- Offizieller Beitrag
Kosten für Kleinreparaturen und Instandhaltung - Kleinreparaturklausel
Urteil LSG Bremen vom 07.03.2023 - Az.: L 9 AS 69/19
Alles anzeigenAmtlicher Leitsatz
1. Kosten für Kleinreparaturen und Instandhaltung sind im Regelbedarf enthalten.
2. Derartige Kosten zählen nicht zu den Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II), auch
nicht bei einer sog. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag.
3. In Betracht kommt allein die Gewährung eines Darlehens nach § 24 SGB II.
Deshalb handelt es sich um einen eigenständigen Streitgegenstand.