- Offizieller Beitrag
Ratgeber Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung im Übergangsbereich
Stand Januar 2023
Alles anzeigenEinleitung
Geringfügige Beschäftigungen unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen
Sonderregelungen. Sie sind als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik eingeführt
worden und sollen zur Eindämmung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beitragen.
Sie zielen nicht darauf ab, allein den vollen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Vielmehr
bieten sie die Möglichkeit, entsprechend der individuellen Lebensverhältnisse durch eine
umfangmäßig begrenzte Beschäftigung einen unkomplizierten Hinzuverdienst zu erzielen.
Durch das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn
und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ wurde die
Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro erhöht und dynamisch
ausgestaltet. Zudem wurden die Obergrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich
von 1.300 auf 1.600 Euro erhöht und der Übergangsbereich weiterentwickelt. Beschäftigte
werden insbesondere im unteren Übergangsbereich stärker als bisher entlastet, so dass für
sie nun ein noch stärkerer Anreiz besteht, über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus zu gehen.
Im Zuge der Entlastungsmaßnahmen aufgrund hoher Preissteigerungen im
Energiebereich wurde zum 1. Januar 2023 die Obergrenze für eine Beschäftigung im
Übergangsbereich auf 2.000 Euro im Monat angehoben. .................................