Bürgergeld - zwei Autos und Anlage Vermögen

  • Hallo Forum,

    ich muss nun die Anlage VM ausfüllen und dort wird nach Kraftfahrzeugen gefragt.

    Ich besitze 2 Autos von denen jedes einen Wert von ca. 2.500 € hat, also insgesamt nicht mehr wie 5.000 €

    Bekomme ich damit Probleme.

    Darf man überhaupt 2 Autos haben und Bürgergeld beziehen?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe

    Rudolf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Zunächst die Fachlichen Weisungen zu Vermögen:

    Ich besitze 2 Autos von denen jedes einen Wert von ca. 2.500 € hat, also insgesamt nicht mehr wie 5.000 €

    In die Anlage Vermögen eintragen. Hier noch kleine Hilfe beim Bürgergeld Antrag:

    Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken auf Bürgergeld nach dem SGB II

    Gruß

  • Danke, das mit den 15.000 € habe ich schon gelesen.

    Meine eigentliche Frage ist jedoch: Ob ich überhaupt 2 Autos besitzen darf, auch wenn die insgesamt unter den 15.000 € Wert haben

    Außerdem, wenn ich die Anlage VM richtig verstehe, muss man dann nur die Anzahl dar Fahrzeuge eintragen und erst wenn der Wert der Fahrzeuge die 15.000 € überschreitet muss man Angaben zur Person und dem Wert der Fahrzeuge machen.

    Gruß Rudolf

  • Nochmals Danke.

    Meine Bedarfsgemeinschaft besteht aus einer Person, also nur aus mir.

    Darf dann eine BG bestehend aus einer Person 2 Autos besitzen?

    Gruß Rudolf

  • Du darfst auch 20 Autos besitzen. Eins ist gesondert als Auto geschützt, der Wert der anderen Autos wird dann zum normalen Vermögensfreibetrag gerechnet.

    Also Beispiel: du hast ein Auto Wert 12000 Euro und eins mit Wert 9000 Euro. Das erste ist als Auto geschützt und das andere fließt in den Freibetrag von 40000 Euro (erstes Jahr Bürgergeld) bzw. 15000 Euro ein.

  • Danke für die Info.

    Da beide Fahrzeuge zusammen keinen Wert von 5.000 € haben sollte das wohl keine Probleme verursachen.

    Mit was muss man denn rechnen, wenn man eines der Fahrzeuge nicht angibt?

    Gruß

    Rudolf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Mit was muss man denn rechnen, wenn man eines der Fahrzeuge nicht angibt?

    Das kann nur eine theoretische Frage sein und wenig empfehlenswert.

    Denn § 52 SGB II - Automatisierter Datenabgleich bringt es an den Tag.

    Auch hier lesen dringend empfohlen: § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften

    Füllen Sie im eigenen Interesse die Anlage Vermögen wahrheitsgemäß

    aus. Thema ausreichend beantwortet und beendet

    Gruß

  • Danke.

    Noch eine letzte theoretische Frage:

    Wenn das Fahrzeug zwar auf mich zugelassen ist (wegen Versicherungsprozente) und ich auch im Fahrzeugbrief eingetragen bin, das Fahrzeug aber mit einem privaten Vertrag jemanden Anderen gehört, zählt es dann auch zu meiner BG?

    Gruß

    R.

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