Ich bin 19 Jährige Student und lebe mit meinen Eltern zusammen in einer Wohnung. Meine Eltern und mein kleiner Bruder bekommen Bürgergeld und ich bekomme BAföG (511 Euro bekomme ich). Könnte ich ab den 1.Juli mit der neuen Regelung des Zuverdienst, eine Nebenjob ausüben ohne das es angerechnet wird bei meinem Eltern? Würde gerne nämlich einen Minijob bis 520 Euro ausüben, ohne das uns was angerechnet wird, denn am 1. Juli 2023 werden ja die Einkommensfreigrenzen beim Bürgergeld für bestimmte Personengruppen erhöht.
Student BAföG - Eltern Bürgergeld - Freigrenzen ab Juli und Minijob
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Luchs990 -
28. Mai 2023 um 17:11 -
Erledigt
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Kannst du. Allerdings fällt dann der Freibetrag aufs Bafög weg.
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Und das würde dann was bedeuten mit dem Freibetrag? Der Freibetrag auf dem BAföG oder dem Bürgergeld?
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Ich rede von den gesetzlichen Regelungen im SGB II. Da gibt es auf Bafög 100 Euro Freibetrag. Aber nur, wenn auf Erwerbseinkommen kein Freibetrag gewährt wird. Gibt es jetzt also Lohn, fällt der Freibetrag aufs Bafög weg.
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