Heizkostennachzahlung in der Vergangenheit

  • Hallo zusammen,

    ich kam bei meiner Suche nicht weiter.

    Ich bin seit 5 Monaten über die Einkommensgrenze und erhalte keine Leistungen. Nun kam die Nachzahlung für das Jahr 22 :dash .

    Habe ich einen Anspruch auf eine Übernahme dieser Kosten, wenn zu der Zeitpunkt der Berechnung ich Leistungsbezieher war?

    Habt ihr da Erfahrungen gemacht und könnt mir eventuell einen Rat geben.

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Für Nichtleistungsbezieher gibt es einmalige Energiehilfen:

    Die folgenden Informationen richten sich an erwerbstätige Angestellte und Selbstständige, die bisher keine aufstockenden Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten (Sozialhilfe/ Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. ALG 2/ Hartz IV/ „Bürgergeld“).

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!