Guten Tag Zusammen,
es geht darum, dass ich mich über das Jobcenter selbstständig gemacht habe und eben jetzt Kleinunternehmer bin.
Ich baue LED Leuchtbilder, die ich aktuell aber noch nicht verkaufen darf und eben etwas noch mir dazu verdienen muss um das weiter voran zu treiben.
(Ich plane auch als Folierer noch bzusätzlich die Selbstständigkeit, jedoch brauche ich dafür eben auch noch Material)
Ich weiss man hat einen Freibetrag den man mit selbstständiger Tätigkeit dazu verdienen darf, irgendwas über 200 € meine ich.
Darf ich jedoch auch da ich aktuell noch keine Kunden habe, einen Nebenjob annehmen und diese ca. 200 E dazu verdienen und alles darüber wird mit meiner Regelleistung verrechnet?
Oder darf ich das nicht wiel ich auf dem Weg bin selbstständig zu werden?
Dies würde mir alles etwas erschweren, da ich aktuell mit einem kleinen Nebenjob die Abhilfe die benötigt wird dazu verdienen könnte.
Im Kurzen:
Darf ich als Jemand der sich über das Jobcenter selbstständig gemacht hat, in der Übergangsphase der Wirtschaftlichkeit noch einen kleinen Nebenjob annehmen und muss wenn es mehr als mein Freibetrag ist nur das mit dem Regelsatz verrechnen?
Mit freundlichen Grüßen