Selbstständig - Aufstockendes Bürgergeld - Einkommen Anrechnung - Krankenkasse wieder zu niedrig

  • Guten Tag,

    ich schreibe hier wegen 3 Themen:

    1. Ich habe von Februar bis Juli aufstockendes Bürgergeld (für Selbstständige) bewilligt bekommen. Nun habe ich unerwartet einen Auftrag bekommen, der dafür sorgt, dass mein monatliches Durchschnittseinkommen für diesen Zeitraum bei ca. 850€ liegt. Dies ist – soweit ich weiß – zu viel für einen Bürgergeld-Anspruch, aber wenn ich nun meine eigenen Krankenkassenbeiträge wieder zahlen müsste, wäre es überhaupt nicht genug.

    Meine abschließende EKS reiche ich natürlich erst nach Juli ein, aber ich bin täglich in der Angst, ob ich rückwirkend die KK-Beiträge zahlen muss (das Bürgergeld selbst habe ich nicht angefasst aus genau dieser Angst) oder nicht. Was meint ihr?

    2. Nun habe ich bereits meinen Weiterbewilligungsantrag eingereicht, der wegen zu hohen Einkommens (blind geschätzt auf 1300€/Monat, aber wer weiß ... ich starte gerade erst mit der Selbstständigkeit nach dem Studium) abgelehnt wurde. Kann ich dem widersprechen und die EKS erneut und weniger optimistisch ausgefüllt einreichen?

    3. Außerdem soll ich im Juli (wegen Warteliste so spät) ein Coaching beginnen. Muss ich dies nach dem Juli direkt wieder abbrechen, da ich nur bis dahin Leistungen bewilligt bekommen habe?

    Hat jemand einen Rat für mich? :golly

  • Dies ist – soweit ich weiß – zu viel für einen Bürgergeld-Anspruch

    Es gibt keinen Pauschalbetrag "zu viel". Du hast einen Bedarf aus Regelsatz + Miete + KV/PV Beitrag. Wenn dein Einkommen darunter liegt, gibt es für die Differenz Bürgergeld, liegt dein Einkommen darüber, musst du logischerweise deinen Lebensunterhalt selbst bezahlen.

    Kann ich dem widersprechen

    Einen Widerspruch macht man, wenn das Jobcenter was falsch gemacht hat. Was hat es falsch gemacht, wenn es deinen Angaben gefolgt ist?

    Du kannst eine Veränderungsmitteilung schreiben mit neuer vorläufiger EKS und Begründung, wieso du dich verschätzt hast und um Prüfung bitten. Also quasi ein neuer Antrag.


    Muss ich dies nach dem Juli direkt wieder abbrechen,

    Das Gesetz stellt das ins Ermessen des Jobcenters. Sprich darüber mit deinem zuständigen Vermittler.

  • Die Info war leider falsch. Ich muss einen Widerspruch einreichen. Den Antrag mit geänderter EKS erneut einzureichen, hat nicht geholfen.

  • Dass das abgelehnt wird, heißt nicht, dass die Entscheidung des JC richtig ist. § 41a Abs. 2 Satz 2 SGB II lautet immer noch:


    Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist;

    Ich wette, die Aussage ist nur mündlich und du hast keinen Überprüfungsbescheid erhalten, gegen den du vorgehen kannst.

  • Den letzten Beitrag verstehe ich leider nicht. Könntest du das noch einmal einfacher formulieren, bitte?

    Die Dame, die sich um meine Leistung kümmert, meinte außerdem, dass ein Einkommen von 1300 (erste Schätzung von mir) zu hoch ist und bei meiner zweiten Schätzung (900€) ja nur „100€ mehr als vorher“ sind und es nicht wirkt als sei meine Selbstständigkeit erfolgreich … Dass ich erst seit Februar in Vollzeit selbstständig bin (vorher im Studium und mit der Abschlussarbeit beschäftigt), war ihr egal.

    Auf die Frage nach dem Coaching konnte sie nicht antworten, da dort wieder jemand anderes zuständig ist. Diese Person antwortet mir aber seit knapp zwei Wochen nicht auf meine Nachricht. Außerdem soll mir das Coaching ja helfen bei der Selbstständigkeit – das ist ja kein Kaffeekranz.

    Wenn ich übrigens alles an Bürgergeld zurückzahlen müsste (wegen zu hohem Einkommen), müsste ich die Krankenkassenbeiträge nicht rückwirkend bezahlen. Das sei wohl nur bei Privatversicherten so.

    Komisch alles … ich bin nach jedem Kontakt mit denen verwirrter als vorher.

  • benötigt man einen Bescheid

    Doch, ich habe vor kurzem einen Ablehnungsbescheid auf meinen Weiterbewilligungsantrag bekommen. Und um die neue EKS zu berücksichtigen, muss ich einen Widerspruch schreiben.

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