Unterhaltpflicht - Bürgergeld und weitere Fragen

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin und Ich erwarten im nächsten Jahr Nachwuchs. Sie bezieht aktuell Bürgergeld, ich arbeite aktuell nicht, beziehe jedoch kein Bürgergeld. Wir wohnen nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet.

    So viel zu den Basics. Wir verstehen uns gut und möchten gegen Ende des kommenden Jahres zusammen ziehen. Jetzt habe ich gelesen, dass ich Ihr in jedem Falle Unterhalt zahlen müsste, was für Sie als Einkommen angesehen wird und somit beim Bürgergeldsatz fehlen würde. Ist das so korrekt? Ich bin ja jeden Tag dort und kümmere mich um das Kind. Dass man das Kind unterstützen muss ist klar, aber warum die Frau? Würde es einen Unterschied machen wenn ich dort gemeldet wäre, als Zweitwohnsitz?

    Zum Verständnis, mir geht es nicht darum keinen Unterhalt zahlen zu wollen, da wir beide das nicht wollen, wie teilen eh alles. Ich möchte nur ungerne die Belastung vermeiden, dass ich das Bürgergeld des Amtes zusätzlich übernehmen muss, da wir so als Familie ja weniger hätten, statt wenn ich keinen Unterhalt zahlen müsste.

    Weiß zufällig jemand wie der Unterhalt anhand von Vermögenswerten berechnet wird, wenn man kein Einkommen hat? Was wäre wenn ich einen Mini-Job hätte, würde sich der Unterhalt daran orientieren oder spielt das Vermögen dennoch eine Rolle?

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Zunächst mit der Desinformation aufräumen, denn Unterhaltsansprüche

    müssen dem Jobcenter grundsätzlich gemeldet werden.

    Bürgergeld Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Unterhalt und Bürgergeld

    was für Sie als Einkommen angesehen wird

    Richtig! Denn Unterhalt mindert den Bürgergeld-Anspruch.

    Weiß zufällig jemand wie der Unterhalt anhand von Vermögenswerten berechnet wird, wenn man kein Einkommen hat?

    Welches Einkommen, oder Vermögen ist vorhanden, oder ALG I Bezug.

    Diese Information fehlt im Eingangsthema.

    Zum Unterhalt generell, der richtet sich nach dem Einkommen des

    Unterhaltspflichtigen:

    Düsseldorfer Tabelle - Definition und Bedeutung - Höhe des Kinderunterhalts mit Tabelle

    Düsseldorfer Tabelle - Leitlinien für den Unterhaltsbedarf

    Gruß

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort. Einkommen ist aktuell lediglich in Form von ca. 600 Euro Mieteinnahmen vorhanden. Die Wohnung wird bis dahin aber verkauft sein um Startkapital für ein gemeinsames Zuhause zu haben, zusätzlich bewohne ich eine abbezahlte Eigentumswohnung.

    Wird der Unterhalt generell am Einkommen bemessen? Wenn ich jetzt bspw. einen Mini Job hätte, würde sich der Unterhalt daran orientieren oder würde das Vermögen dann dennoch eine Rolle spielen?

    Viele Grüße

  • Jetzt habe ich gelesen, dass ich Ihr in jedem Falle Unterhalt zahlen müsste, was für Sie als Einkommen angesehen wird und somit beim Bürgergeldsatz fehlen würde. Ist das so korrekt?

    Das ist doch das normalste der Welt, dass dem Kind Unterhalt zusteht.


    aber warum die Frau?

    Weil die wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann?!


    Würde es einen Unterschied machen wenn ich dort gemeldet wäre, als Zweitwohnsitz?

    Außer, dass es den Verdacht bestätigt, dass ihr in Wirklichkeit schon zusammen lebt und die Freundin daher das Jobcenter betrügt: nicht hilfreich.


    da wir so als Familie ja weniger hätten,

    Was für eine Familie? Eine Familie lebt zusammen und die, die arbeiten, finanzieren die, die nicht arbeiten. Nicht der Steuerzahler hat das Kind gezeugt. Das war dein Verdienst. Wieso meinst du, dass der Steuerzahler deine finanziellen Pflichten zu erfüllen hat, indem er dir Freundin und Kind finanziert?!

    spielt das Vermögen dennoch eine Rolle?

    Natürlich. Du hast zumindest den Mindestunterhalt abzusichern.

  • Hallo,

    Die Unterstellung wir würden bereits zusammen wohnen, lasse ich mal außen vor, weil es einfach Quatsch ist.

    Der Steuerzahler soll nicht für das Kind aufkommen, das ist schon klar, ich verstehe nur nicht warum es Kindesunterhalt heißt, wenn es dann der Mutter als Einkommen angerechnet wird. Somit wird der Unterhalt gezwungenermaßen nicht für das Kind verwendet, sondern auch für die Mutter, was dem Kind wiederum fehlt.

    Wir bleiben sachlich!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Die Unterstellung wir würden bereits zusammen wohnen, lasse ich mal außen vor, weil es einfach Quatsch ist.

    Genauso kann das beim Jobcenter passieren, dass eine Bedarfsgemeinschaft

    vermutet wird. Da sollte mit mehr Gelassenheit reagiert werden, als es hier

    geschah. Guter Rat am Rande!

    ich verstehe nur nicht warum es Kindesunterhalt heißt, wenn es dann der Mutter als Einkommen angerechnet wird.

    Der Gesetzgeber hat verfügt, dass der Unterhalt den Bedarf mindert,

    ebenso wie Kindergeld, was auch beantragt werden müsste.

    Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)

    Gruß

  • Zumal dein Kind auch vom JC Bürgergeld bekommt. Dem wird der Unterhalt und das Kindergeld gegengerechnet. Wenn deine Freundin wegen dem Baby nicht arbeiten gehen kann, bist du deiner Freundin bis zum 3. Lebensjahr eures Kindes (dann kann es in die Kita) zu Unterhalt verpflichtet. Ab dem 3. Lebensjahr ist es deiner Freundin zuzumuten, zumindest einen Teilzeitjob aufzunehmen. Dann entfällt die Unterhaltspflicht gegenüber deiner Freundin. Für dein Kind bleibst du unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der Ausbildung.

  • Der Steuerzahler soll nicht für das Kind aufkommen, das ist schon klar,

    Wer bezahlt denn sonst Lebensunterhalt und Mietanteil, wenn du keinen Unterhalt leistest? Der Lebensunterhalt des Kindes besteht aus Regelbedarf und Mietanteil. Das ist durchaus sogar höher als Kindesunterhalt + Kindergeld.

    warum es Kindesunterhalt heißt, wenn es dann der Mutter als Einkommen angerechnet wird

    Wie kommst du darauf? Es wird beim Kind angerechnet. Dir fehlen grundlegende Kenntnisse zum Bürgergeld.


    Die Unterstellung wir würden bereits zusammen wohnen, lasse ich mal außen vor,

    Du hast nach den Konsequenzen einer Anmeldung mit Zweitwohnsitz gefragt. Das ist nunmal die Konsequenz, dass das als Indiz für ein Zusammenleben herangezogen werden kann.

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