Hallo zusammen,
meine Freundin und Ich erwarten im nächsten Jahr Nachwuchs. Sie bezieht aktuell Bürgergeld, ich arbeite aktuell nicht, beziehe jedoch kein Bürgergeld. Wir wohnen nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet.
So viel zu den Basics. Wir verstehen uns gut und möchten gegen Ende des kommenden Jahres zusammen ziehen. Jetzt habe ich gelesen, dass ich Ihr in jedem Falle Unterhalt zahlen müsste, was für Sie als Einkommen angesehen wird und somit beim Bürgergeldsatz fehlen würde. Ist das so korrekt? Ich bin ja jeden Tag dort und kümmere mich um das Kind. Dass man das Kind unterstützen muss ist klar, aber warum die Frau? Würde es einen Unterschied machen wenn ich dort gemeldet wäre, als Zweitwohnsitz?
Zum Verständnis, mir geht es nicht darum keinen Unterhalt zahlen zu wollen, da wir beide das nicht wollen, wie teilen eh alles. Ich möchte nur ungerne die Belastung vermeiden, dass ich das Bürgergeld des Amtes zusätzlich übernehmen muss, da wir so als Familie ja weniger hätten, statt wenn ich keinen Unterhalt zahlen müsste.
Weiß zufällig jemand wie der Unterhalt anhand von Vermögenswerten berechnet wird, wenn man kein Einkommen hat? Was wäre wenn ich einen Mini-Job hätte, würde sich der Unterhalt daran orientieren oder spielt das Vermögen dennoch eine Rolle?
Viele Grüße