Bürgergeld Bezug und Alleinerziehendenzuschlag

  • Hallo.

    Leider finde ich keine klaren und passenden Antworten im Internet, auf meine Fragen bezüglich des Alleinerziehendenzuschlags.

    Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte..

    Folge Situation. Ich lebe alleine in einer Bedarfsbereitschaft mit meinem dreijährigen Sohn.

    Der Vater des Kindes, mit dem ich mich leider Gottes in einer sehr schwierigen "Beziehung" befinde und der Beziehungsstatus ein ständiges Auf und Ab darstellt, lebt alleine und war auch nie gewillt mit uns zusammenzuziehen.

    Ich hätte es mir natürlich anders gewünscht, jedoch kann man keinen Menschen zu etwas zwingen.

    Er bezieht Einkünfte durch einen Nebenjob und Bafög und beteiligt sich an keinerlei Kosten was meinen Sohn betrifft.

    Lediglich kommt er ca. 2 mal die Woche, stundenweise, seinen Sohn besuchen, was sich jedoch bei mir Zuhause abspielt. Somit erfahre ich keinerlei Entlastung, da er ihn nicht in seinen eigenen vier Wänden betreut. Mein Sohn war noch nie in seiner Wohnung .

    Ich fühle mich alleinerziehend, jedoch sieht es das Jugendamt anders . Durch den Status "Beziehung" gelte ich nicht als alleinerziehend und deswegen entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Somit müsste mein "Partner", auch wenn er es könnte, sich an keinen Kosten des Kindes beteiligen.

    Im Endeffekt leben wir wie getrennt lebende Menschen, die das gemeinsame Sorgerecht haben, er jedoch nicht wie andere Väter, die Kinder zb am Wochende zu sich holen, sondern der Umgang bei mir Zuhause stattfindet.


    Das Jobcenter hat mir damals, überraschenderweise, den Zuschlag für Alleinerziehende bewilligt.

    Doch bis zum heutigen Zeitpunkt bin ich verunsichert ob mir dieser überhaupt zusteht, da ich laut Jugendamt ja nicht alleinerziehend bin.

    Habe immer Ängste, dass es ein Versehen seitens des Jobcenters war und irgendwann die böse Überraschung kommt und ich wohlmöglich alles zurück zahlen muss.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ob mir der Zuschlag tatsächlich zusteht.

    Darüber wäre ich sehr dankbar!

    Freundliche Grüße

  • Durch den Status "Beziehung" gelte ich nicht als alleinerziehend

    Das beruht doch einzig und allein auf deinen Angaben. Wenn du dort sagst, dass der Vater woanders wohnt und nur ab und zu sein Umgangsrecht wahrnimmt, wie das in den meisten analogen Fällen so ist, gibt es auch Unterhaltsvorschuss. Dass er 2x in der Woche ein paar Stunden da ist, ist doch keine gemeinsame oder geteilte Erziehung!

    Dass das Jobcenter das einfach so geschluckt hat, ist äußerst verwunderlich.

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