Liebes Forum,
ich hätte folgende Frage:
Ich (Ü25, kein weiteres Einkommen) beziehe Bürgergeld und wohne allein. Ich möchte von Stadt X nach Stadt Y umziehen, und zwar mit meiner Freundin (wohnt schon in Stadt Y) zusammen ziehen. Sie ist berufstätig und verdient ca. 1.900€ Netto. Den Mietvertrag wollen wir zum 15.7.23 gemeinsam unterzeichnen. Und: wir haben Stand jetzt kein Kind, aber erwarten ein Kind, Geburtstermin ist Mitte Oktober '23.
Wenn ich die Zahlen in verschiedene Rechner eingebe, steht mir in dieser Bedarfsgemeinschaft gar kein Geld mehr zu. Ich hatte nun von einer "Bedarfsgemeinschaft auf Probe im 1. Jahr des Zusammenlebens" gelesen, was wohl bedeutet, dass mir im 1. Jahr des Zusammenlebens in einer neuen Bedarfsgemeinschaft noch die volle Leistung zustünde. Ist das wirklich so? Und vor allem: würde das auch dann gelten, wenn aktuell Nachwuchs auf dem Weg ist?
Vielen Dank für eure Mühe und Antworten!