Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft gleiche Behandlung

  • Hallo,

    folgendes "Problem" ......ich mußte zwangsweise zu meiner Ex-Freundin mal ziehen , weil ich für mich keine passende Whg. gefunden habe ( GdB 50 + G ) suche halt auf Grund meiner Gehbehinderung eine Whg. Paterre / EG ..... welche schwer zu finden sind und bezahlbar. meine EX hat einen Minijob mit einen Verdienst von ca. 234,00 € / monatlich ....... der Rest kommt vom JobCenter

    Ich steh im Mietvertrag nicht mit drin , aber Ihr Vermieter weiß bescheid.

    Das JC weiß es auch , das ich nun ab 1.6.2023 da mit wohne und nun wollte das JC auch wissen , wie hoch mein Mietanteil und Stromkostenanteil sind ! ( quasi 50/50 )

    in ihrem Bewilligungsbescheid vom JC werde ich als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft

    aufgeführt! nun bekommt meine EX weniger Leistung vom JC :(

    !.) ..... wird das bei Ihr dann als Einkommen angerechnet ?

    danke und Gruß

  • Du wohnst dort. Dementsprechend trägst Du grundsätzlich die Hälfte der Miete nach Sozialrecht.

    Was wiederum bedeutet, dass Deine Ex nur noch die Hälfte ihrer Miete als eigene Kosten der Unterkunft anerkannt bekommt.

  • Hallo,

    ER , Baujahr 03/57 mit vorgezogener Altersrente ( GdB 50 / G ) wohnt mit seiner Ex-Partnerin jetzt nur aus wirtschaftlichen Gründen in einer Whg. zusammen .

    ER bezieht eine Rente von : 787,- Euro und einen 520,- Euro Job , den er aus gesundheitlichen Gründen ab Februar 24 nicht mehr ausführen kann .

    SIE hat einen Mini-Job mit monatlich : 234,- Euro fest ! und den Rest bekommt Sie Bürgergeld

    die Gesamtmiete der Whg. beträgt : 430,- Euro

    Strom : 250,- Euro

    Oel für Heizung : ? ( Job Center )

    die Kosten für Miete und Strom werden zu gleichen Teilen geteilt , wobei die Gesamtkosten erstmal komplett von Ihren Konto abgebucht werden ....... und ER seinen Anteil dann an Sie Überweist.

    im Mietvertag steht nur SIE drin , Er ist aber dort polizeilich gemeldet und der Vermieter weiß auch Bescheid . ,

    Nun zu meiner Frage , was könnte ER beantragen , ?wenn ER dann nur noch die Rente bezieht ........ Bürgergeld ? Wohngeld ? oder oder ?

    Thx

    Bitte altes Thema weiterführen

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