Umzug in andere Stadt und Bürgergeld Anspruch

  • Sehr geehrte Mitmenschen,

    erstmal hallo und sei gegrüßt an jeden der über diesen Thread stolpert.

    Ich bin neu auf dem Forum und das ist meine erste und wahrscheinlich nicht meine letzte Frage, ich hoffe das ich was mitnehmen kann und alles so klappt wie ich es mir vorstelle.

    Kommen wir jetzt zu meiner eigentlichen Frage.

    Und zwar ziehe ich nächstes Jahr voraussichtlich im Februar in eine andere Stadt. Ich beziehe momentan kein Bürgergeld.

    Meine Frage dreht sich jetzt darum wie das abläuft wegen dem Wohnort. Ich bin ja noch nicht in der neuen Stadt angemeldet.

    Kann trotzdem in der Stadt in die ich ziehen möchte Bürgergeld genehmigt werden oder funktioniert das nicht, also muss ich dort erst gemeldet sein? Letzteres wäre ja echt ungünstig, hab aber irgendwo eben genau das gelesen, deswegen bin ich jetzt hier und ja..

    Danke für die Hilfe.

    Mfg

  • Ich beziehe momentan kein Bürgergeld.

    Meine Frage dreht sich jetzt darum wie das abläuft wegen dem Wohnort. Ich bin ja noch nicht in der neuen Stadt angemeldet.

    Kann trotzdem in der Stadt in die ich ziehen möchte Bürgergeld genehmigt werden

    Wenn du jetzt kein Bürgergeld beziehst, wieso meinst du, dass du genau zum Zeitpunkt des Umzuges dann doch dringend welches benötigst? Oder anders: es fehlt da etliches an Information, damit man zu den Fragen etwas vernünftiges sagen kann.

  • Hallo,

    es heißt, ich könnte in dem Infoprospekt von der Arbeitsagentur die Antwort auf meine Frage finden oder zumindest viele Fragen sollen da beantwortet werden. Ich hab meine Frage jetzt nicht im Prospekt gefunden. Vielleicht könntet ihr mich ja aufklären. Nun zu deiner Frage. Die Informationen habe ich absichtlich weggelassen. Ich wollte hier nicht meine Lebensgeschichte erzählen, sondern Rat suchen bei Dingen die mir Unmut bereiten.

    Natürlich liegt bei mir eine Hilfsbedürftigkeit vor, tut mir Leid wenn ich das als selbstverständlich für meine Frage angesehen habe und es deswegen zu Missverständnissen kam. Mein Standpunkt war der, dass mein Antrag theoretisch angenommen wird, nur bin ich jetzt in der verzwickten Situation in einer anderen Stadt zu leben, als in die ich ziehen möchte, nächstes Jahr. Muss ich in der Stadt in die ich ziehen möchte einen Wohnsitz haben oder geht das auch so, also: Antrag stellen, der Antrag wird genehmigt, Miete nachreichen, Wohnung suchen, bei passender Wohnung das Jobcenter Mietbescheinigung geben, Mietbescheinigung wird akzeptiert, Miete wird übernommen, einziehen, fertig. Ist diese Prozedere möglich, oder läuft das anders weil ich aus einer anderen Stadt komme?

    Hoffe es ist klar was ich meine.

    LG

  • Wenn du in dem Wunschort nicht wohnst, wird dein Antrag nicht bearbeitet oder halt abgelehnt, wenn es zu lange mit dem Umzug dauert. Denn zuständig ist das Jobcenter, an dessen Ort man sich aufhält.

  • Und was wenn ich am Wunschort einen Zweitwohnsitz anmelde? (Wäre in meiner Situation möglich)

    Dann müsste es doch funktionieren ohne dass der Antrag abgelehnt wird oder?

  • Hallo!

    Diese Frage wurde von Tamar schon ganz klar beantwortet:

    Wenn du in dem Wunschort nicht wohnst, wird dein Antrag nicht bearbeitet oder halt abgelehnt, wenn es zu lange mit dem Umzug dauert. Denn zuständig ist das Jobcenter, an dessen Ort man sich aufhält.

    Somit erübrigt sich diese Frage:

    Und was wenn ich am Wunschort einen Zweitwohnsitz anmelde? (Wäre in meiner Situation möglich)

    Aber gerne erneut ganz klar: "Nein". Das ist nicht möglich! Es ist immer

    das Jobcenter zuständig, wo der Leistungsberechtigte seinen Wohnsitz

    hat.

    Gruß

  • Hallo, ich bin unter 25 und möchte in eine eigene Wohnung ziehen mit Bürgergeld. Meine erste Frage wäre ob es eine Bedarfsgemeinschaft ist wenn meine Eltern kein Bürgergeld empfangen, wenn doch müsste ich theoretisch bis 25 warten.

    Außerdem wohne ich nicht mal mehr bei meinen Eltern, will das Jobcenter trotzdem das ich zurückziehe?

    Danke für eure Hilfe

    Bitte Thema weiterführen und nicht mehrfach gleiches

    Thema einstellen

  • Dann mag der junge Mann das hier

    Wenn du jetzt kein Bürgergeld beziehst, wieso meinst du, dass du genau zum Zeitpunkt des Umzuges dann doch dringend welches benötigst? Oder anders: es fehlt da etliches an Information, damit man zu den Fragen etwas vernünftiges sagen kann.

    endlich beantworten.

    Und die Frage, wieso er mit dem "U25" jetzt erst um die Ecke kommt.

  • Hallo!

    Der junge Mann wohnt nach seinen Aussagen gar nicht mehr bei seinen Eltern.

    Der junge Mann unterschlägt hier einige Informationen ohne

    die das Thema nicht beantwortet werden kann. Außer Tamar

    Wenn du in dem Wunschort nicht wohnst, wird dein Antrag nicht bearbeitet oder halt abgelehnt, wenn es zu lange mit dem Umzug dauert. Denn zuständig ist das Jobcenter, an dessen Ort man sich aufhält.

    Beitrag, wirft das neue Fragen auf:

    Wenn U25, nicht bei den Eltern, wo der jetzige Aufenthalt?

    Wer hat seinen Lebensunterhalt bis jetzt finanziert?

    Welche Berufsausbildung und abgeschlossen?

    U25 und Eltern könnten Unterhaltspflicht haben?

    Das sind durchaus Fragen, die sich der junge Mann auch von Jobcenter

    gefallen lassen muss, wenn er Bürgergeld beantragt. Wir erinnern uns,

    Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die nur nach Prüfung und bei

    Bedürftigkeit gezahlt wird. Aber nicht gezahlt wird, wenn die Eltern

    noch im vollen Umfang unterhaltspflichtig sind und leistungsfähig.

    Beantworten Sie bitte die Fragen!


    Gruß

  • Hey.

    Meine momentanen Unterhaltskosten werden vom Jugendamt bezahlt, ich bin in einer Wohngruppe. Eine Ausbildung hab ich noch nicht.

    Meine Eltern können keine Unterhaltskosten zahlen, tun sie auch für die Wohngruppe nicht.

    Ich will erstmal zurück in meine Heimatstadt ziehen und mich dann beruflich neuorientieren, oder halt schulisch.

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