Bürgergeld - Anrechnung von Einkommen - Überzahlung und Zuflussprinzip

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Frage bezüglich des Einkommens und der Zuflussprinzips.

    Folgende Situation:

    Frau D beginnt eine Anstellung zum 01.04.

    12€, 80 Std, 960 Brutto.

    AG Überweist 900 für den Monat 04.2023

    Da die Personal Abteilung einen Tippfehler hatte.

    31.04. ist der Eingang.

    AG Meldet dies den Jobcenter und teilt gleichzeitig mit, das im Folgemonat 05.2023 dann die Restliche Summe kommt.

    Sprich 1020€ Brutto.

    Daraufhin kommen 6 Schreiben vom JC.

    Aufrechnung wegen Überzahlung abzüglich Freibetrag für den Monat 04.2023 (Macht Sinn). Jeweils 10% bei 4 Personen.

    Minderung des Satzes zur Verhinderung der Überzahlung für die Monate bis Ablauf Bürgergeld 09.2023.

    über 123€.

    D.h. Einkommen wurde vom Jobcenter auf 1000 Brutto und 900€ Netto Angesetzt, da den Jobcenter nicht klar ist was Frau Dix verdient?

    Obwohl Vertrag vorliegt.


    Einkommen 05.2023 = 1020,00€ Brutto (960 Lohn + 60€ Nachberechnung aus 04.2023) Eingang war allerdings erst am 01.06.2023.


    Um einen doppelten Zufluss für den Monat 06.2023 Vorzubeugen,

    haben wir den AG von Frau D, darum gebeten die Zukünftigen Zahlungen erst im Folge Monat Anzuweisen.

    Sprich 01-03 eines Monats.

    Laut AG kein Problem, dies setzt er so um.

    Auf Anfrage beim JC

    wann die Differenz beglichen wird die durch die Zusätzliche Aufrechnung entsteht,

    sagte man mir Ende des Ablaufes der Antrages, d.h. Ende 09.2023.

    Jetzt stelle ich mir die Frage,

    ob das alles so seine Richtigkeit hat.

    Das Jobcenter kann doch nicht Einfach das Geld um 123€ Im Monat Kürzen

    den Zufluss nicht beachten und gleichzeitig sagen, das 6 Monate Später eine Zusammenfassung kommt.

    Ich meine wir Sitzen hier mit 123€ Weniger im Monat und werden dann noch Zeitgleich wegen der Überzahlung mit 10% Aufgerechnet ( 4 Personen!)

    Das sind einfach mal fast 250 Kürzung im Monat.

    Und im Monat 05. gab es ja eig. gar keinen Zufluss, der Monat wurde ja auch komplett mit dem Gehalt Angerechnet.

    Daher meine Frage,

    ist dies alles so rechtens?

    Möglich ist,

    das es Kompliziert formuliert ist.

    Gerne Fragen stellen wenn was nicht klar sein sollte.

    Vielen Dank,

    und habt einen schönen Tag.

  • Ich vermute folgendes: ALG 2 war ursprünglich bereits endgültig für 12 Monate bewilligt. Dann wurde im April die Arbeit aufgenommen, das Bürgergeld für April war aber schon gezahlt worden. Durch die Arbeitsaufnahme sind die Leistungen nur noch vorläufig zu bewilligen (§ 40 Abs. 4 SGB II). Also wurde die ursprüngliche Bewilligung zu Mai oder Juni aufgehoben und ab da unter Anrechnung eines fiktiven Einkommens nach § 41a SGB II vorläufig bewilligt. Die endgültige Festsetzung erfolgt dann nach § 41a Abs. 4 SGB II nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, also nicht mehr monatsgenau. Für die Zeit davor, hier also für den April wurden Leistungen überzahlt. Diese werden mit 123 Euro im Monat einbehalten. Eure Existenz selbst ist auch nicht bedroht, denn den Einbehalt gäbe es so oder so. Und der eine Tag Lohnverschiebung vom 31.5. auf den 1.6. ist doch erstmal zu verkraften.

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