Hallo,
ich habe gerade die Info bekommen, dass das Deutschlandticket nicht als Ausgabe im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit berücksichtigt wird. Vorher hatte ich ein Monatsticket, das wurde aber berücksichtigt.
Das Ticket habe ich gewechselt, weil das Monatsticket bereits seit Januar nicht mehr die Arbeitszeiten, die ich in meinem Teilzeitjob habe, abdeckt. Außerdem habe ich durch das Deutschlandticket die Möglichkeit, meine freiberufliche Tätigkeit auch außerhalb meines Wohnortes auszuüben, was mit dem Monatsticket nicht möglich wäre. Das einzige Abo für mein Stadtgebiet wäre genauso teuer wie das Deutschlandticket, gilt aber eben nur für das Stadtgebiet und nicht darüber hinaus. Sprich ich könnte keine Kunden von außerhalb mehr annehmen bzw. wie bisher nur online betreuen.
Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage zu, warum ein Monatsticket als Ausgabe (zu 50%) berücksichtigt wird als Ausgabe im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit, das Deutschlandticket aber nicht?
Ich warte noch auf Rückmeldung von meinem Sachbearbeiter, wollte mich aber schon mal bei anderen Stellen informieren. Die Rechtsberatung vom Sozialverein, wo ich Mitglied bin, ist leider erst Montag während meiner Arbeitszeiten wieder erreichbar
Und noch eine Frage: Ich bin Aufstockerin, gibt es Möglichkeiten, die Fahrtkosten zu der Arbeitsstelle meines Teilzeitjobs (ich bin auf den Bus angewiesen) in irgendeiner Form erstattet oder teilweise berücksichtigt zu bekommen?
Viele Grüße
Julia