Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, wir befinden uns ganz normal im Bürgergeldbezug, genehmigt bis Juni 2024.
Meinem Sohn wurde ganz normal aus dem Bildungspaket im August 2023 einmalig 116 € sowie im Februar 2024 einmalig 58 € für die Schule genehmigt.
Meiner Tochter hingegen, die im September 2023 ( Schulanfang) in die Erste Klasse kommt wird das Schulstarterpaket nur im Februar 2024 in Höhe von 58 € genehmigt.
Als Begründung wurde mir über die Servicehotline gesagt, dass meine Tochter ja erst ab September in der Schule geht und nicht schon im August und deswegen keinen Anspruch darauf hat.
Ist das denn so wirklich rechtens?
Kinder können doch gar nichts dafür das bei uns die Schule erst im September anfängt und nicht im August und gerade die Kosten bei Einschulung sind eigentlich besonders hoch...
Auf mein Schreiben über die Arbeitsamt Plattform zwecks Termin kam auch nach über 1 Woche keine schriftliche Rückmeldung, Emails kann man an unser Jobcenter nicht mehr schreiben und wenn man persönlich erscheint wird man von der Security abgewiesen. Ich kann doch nicht einen Widerspruch nach dem anderen schreiben wobei hier bei meinem letzten Widerspruch sich 5 Monate für die Bearbeitung Zeit gelassen wurde.....
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Mia