Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld und Bürgergeld

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, wie das Einkommen aus selbständiger Einkunft beim Arbeitslosengeld, plus Bürgergeld berechnet wird? Da ich vorher Teilzeit gearbeitet habe, bekomme ich zum Arbeitslosengeld zusätzlich noch Bürgergeld, da ALG1 nicht ausreicht.

    Bin gerade bei der vorläufigen Anlage EKS und bei der Hotline ist heute kein Durchkommen.

    Also, im Juli erhalte aus einer Rechnung aus selbständiger Arbeit 400 Euro, davon werden aber beim Arbeitslosengeld 235,00 Euro angerechnet, also abgezogen. Ich darf also nur 165 Euro davon "behalten".

    Wie trage ich das denn jetzt in der Anlage EKS ein für das Bürgergeld? Trage ich bei den Einkünften in der Anlage EKS nur die 165 Euro ein oder die 400 Euro? Wie wird das berechnet? :hmm

    Wer kann mir da weiterhelfen?

  • Du trägst dein Einkommen in korrekter Höhe ein. Wenn dein Arbeitslosengeld deswegen sinkt, wird das JC ja weniger Arbeitslosengeld anrechnen.

    Also z. B.:

    Alg 800 Euro ohne weiteres Einkommen wird beim Bürgergeld angerechnet.

    Dann erzielst du 300 Euro aus der Selbstständigkeit, davon werden 135 Euro beim Arbeitslosengeld angerechnet, also nur noch 665 Euro Alg.

    Das Jobcenter rechnet dann mit den 665 Euro Alg und 140 Euro aus der Selbstständigkeit (300 Euro - 140 Euro Freibetrag).

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