Guten Morgen, es geht um die Berechnung des Nettolohns für den Wohngeldantrag bei Bezug von Krankengeld. Ich habe gestern den Wohngeldbescheid bekommen. Man geht davon aus, dass ich immer die vollen 30 Tage Krankengeld beziehe, tatsächlich bekomme ich aber höchstens auf 28-29 Tage ausgezahlt. Darüber hinaus, rechnet die Wohngeldstelle vom Bruttotagesentgelt pauschal 10% für Abgaben, aber in der Summe sind es mehr Abzüge. Dadurch erhalte ich dann insgesamt ca. 40 € Wohngeld im Monat weniger gegenüber der Berechnung im Internet. Lohnt sich hier ein Widerspruch oder darf die Wohngeldstelle einfach von pauschalen Voraussetzungen ausgehen? Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
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