Wohngeldbezug bei Krankengeld

  • Guten Morgen, es geht um die Berechnung des Nettolohns für den Wohngeldantrag bei Bezug von Krankengeld. Ich habe gestern den Wohngeldbescheid bekommen. Man geht davon aus, dass ich immer die vollen 30 Tage Krankengeld beziehe, tatsächlich bekomme ich aber höchstens auf 28-29 Tage ausgezahlt. Darüber hinaus, rechnet die Wohngeldstelle vom Bruttotagesentgelt pauschal 10% für Abgaben, aber in der Summe sind es mehr Abzüge. Dadurch erhalte ich dann insgesamt ca. 40 € Wohngeld im Monat weniger gegenüber der Berechnung im Internet. Lohnt sich hier ein Widerspruch oder darf die Wohngeldstelle einfach von pauschalen Voraussetzungen ausgehen? Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

  • Wohngeld und Krankengeld sind zwar nicht mein Rechtsgebiete, aber Krankengeld wird nunmal, wenn man den ganzen Monat krank ist für 30 Tage berechnet, § 47 Abs. 1 SGB V:

    Zitat

    Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen anzusetzen.

    Und der Pauschalabzug von 10% ist im Wohngeldgesetz so geregelt, § 16 Abs. 1 WoGG.

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