Bürgergeld - Bedarfsgemeinschaft - Ausbildung und Einkommen Anrechnug

  • Folgende Situation:

    Ich lebe mit meinem Sohn in einer Wohnung, wir beziehen in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV, bzw. Bürgergeld. Ich selbst kann aus gesundheitlichen Gründen momentan leider nicht arbeiten, obwohl ich es gerne tun würde. Momentan ist mein Sohn noch Schüler. Im September fängt er eine Ausbildung an, und erhält Ausbildungsgehalt. Sein Gehalt bekommt er auf sein eigenes Konto.

    Frage:

    Wird sein Ausbildungsgehalt an das Hartz IV unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet? Muss er im übertragenen Sinne mit seinem Ausbildungsgehalt mich quasi mitversorgen? Letzteres wäre gar nicht gut.

    Danke und Grüße

  • Wird sein Ausbildungsgehalt an das Hartz IV unserer Bedarfsgemeinschaft angerechnet?

    Natürlich.


    Muss er im übertragenen Sinne mit seinem Ausbildungsgehalt mich quasi mitversorgen?

    Wieso dich? Er hat doch auch einen Bedarf , du bekommst Bürgergeld nicht nur für dich, sondern auch für ihn. Regelsatz + Mietanteil. Abzüglich Kindergeld und ggf. Unterhalt derzeit. Und dann eben abzüglich Lihn und Kindergeld. Der Freibetrag für Jugendliche auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit steigt ab Juli auf mindestens 520 Euro. Er wird also trotzdem noch genug davon für sich selbst haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!