Bürgergeld - Ansparung durch Vater - Vermögen Anrechnung oder Einkommen Anrechnung

  • Hallo liebe Leute,

    Vielleicht könnt ihr mir mal eben auf die Sprünge helfen, mir geht gerade ziemlich die Pumpe.

    Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz IV / Bürgergeld.

    Bin alleinerziehend mit kind.

    Ich habe ein normales Girokonto und eine Sparkarte. Dies Sparkarte hab ich seit über 10 Jahren nicht benutzt. Zuletzt waren da knapp 2 Euro drauf.

    Mein Papa sagte mir mit Geburt meines Kindes, dass er Geld für mein Kind anspart. Damit es später einen leichteren Start ins Leben hat. Schön und gut, ich habe mit dem Geld ja nichts zu tun... Bis jetzt.

    Gestern schau ich ins online banking und bin fast umgefallen. Er hat das komplette Geld auf meine Sparkarte geschickt! Es sind über 10.000 Euro!

    Ich bin gerade nur in Panik und weiß nicht was ich machen soll.

    Ich habe ihn sofort angerufen, ihm gesagt dass das nicht geht. Er kann mir keine so große Summe überweisen, wenn ich beim jobcenter bin. Nun erzählte er mir, dass er auch noch einen Dauerauftrag eingerichtet , in dem er jeden Monat Geld auf das Konto überweist. Ich könnte grad heulen. Mein Papa ist etwas älter versteht irgendwie den Zusammenhang mit dem jobcenter nicht. Er sagt das Geld ist ja für das Kind und nicht für mich. Das werden die schon berücksichtigen. Natürlich werden sie das nicht!

    Ich habe ihm erklärt, dass ich zwar selbst sparen kann und da auch eine bestimmte Summe erlaubt ist, aber dass das in dem Fall nicht dazu gehört, weil es ja von seinem Konto kommt. (ich spare selber auch, aber nur in bar und natürlich keine so große Summe). Versteht er aber nicht.

    Auch wenn ich unendlich dankbar bin, wäre mir gerade am liebsten, das Geld würde gar nicht existieren .

  • Hallo, danke

    Ich habe das gelesen. Vieles davon, verstehe ich ehrlicherweise nicht. mir ist der Unterschied klar, zwischen Vermögen und Einkommen. In dem Fall ist ja nicht mein Vermögen, sondern würde als Einkommen gerechnet werden. Nach meinem Verständnis wird das natürlich angerechnet. Die Frage ist, wie ich mich nun verhalten soll . Am besten sofort alles zurück überweisen ? Das Geld was dann monatlich auch noch kommt, auch immer direkt zurückschicken?

    Ich muss morgen bei der Bank nachfragen, ob ich den Dauerauftrag von meiner Seite aus blockieren kann,wenn mein Vater ihn nicht einstellt.

  • Die Frage ist, wie ich mich nun verhalten soll .

    Das Einkommen melden und 6 Monate davon leben. Der Rest ist danach Vermögen.

    Am besten sofort alles zurück überweisen ?

    Dann hast du 6 Monate nichts zum Leben. Das Geld ist zugeflossen und daher Einkommen. Ob du es jetzt wieder zurück überweist, einen goldenen Wasserhahn von kaufst oder es in einem Casino verspielst, ändert nichts daran, dass, es aufgrund des Zuflusses Einkommen ist.


    Das Geld was dann monatlich auch noch kommt, auch immer direkt zurückschicken?

    Dafür gilt genau dasselbe. Dein Vater sollte den Dauerauftrag schlicht wieder kündigen und das Geld z. B. in eine Lebensversicherung investieren, deren Begünstigte dein Kind ist.

  • Also ich kann doch nicht von Geld leben, was gar nicht für mich ist. Ich habe jetzt trotzdem erstmal alle zurück überwiesen. Den Dauerauftrag will er nicht kündigen, weil er es nicht versteht, dass es als mein Einkommen zählen wird. Er sagt es ist für das Kind angelegt , dann soll das jobcenter bei ihm nachfragen 🙃 und ist der Meinung, dass ich mit dem Geld auch irgendwie "arbeiten" können muss, falls das Kind mal was braucht. Das war seine Antrieb, es überhaupt zu überweisen. Dass es mich in Teufels Küche bringt versteht er nicht. daher muss ich morgen mit der Bank sprechen, ob ich den Dauerauftrag irgendwie ablehnen kann.

    Was hat das mit den 6 Monaten auf sich von denen du sprichst? Was für eine Frist o. Ä soll das sein?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Also ich kann doch nicht von Geld leben, was gar nicht für mich ist. Ich habe jetzt trotzdem erstmal alle zurück überwiesen.

    Sehr gerne Tamar erneut dazu:

    Dann hast du 6 Monate nichts zum Leben. Das Geld ist zugeflossen und daher Einkommen. Ob du es jetzt wieder zurück überweist, einen goldenen Wasserhahn von kaufst oder es in einem Casino verspielst, ändert nichts daran, dass, es aufgrund des Zuflusses Einkommen ist.

    Damit es verständlicher wird, das Geld ist zugeflossen und wird als

    Einkommen angerechnet. Es nützt nichts es an den Vater

    zurück zu schicken, denn es wird trotzdem angerechnet. Zufluss ist

    Zufluss und auf dem Kontoauszug ersichtlich. Beim nächsten

    Weiterbewilligungsantrag gibt es richtig Ärger mit dem Jobcenter,

    wenn Sie das nicht ohne Zeitverzug als Einkommen melden.

    Eventuell schon vorher durch den nächsten automatisierten Datenabgleich:

    § 52 SGB II - Automatisierter Datenabgleich Stand 01. Januar 2023

    Was hat das mit den 6 Monaten auf sich von denen du sprichst? Was für eine Frist o. Ä soll das sein?

    Auch das erneut erklärt, denn Tamar schrieb es ganz deutlich:

    Das Einkommen melden und 6 Monate davon leben. Der Rest ist danach Vermögen.

    Sie müssen ab Zufluss sechs Monate von den 10.000 Euro leben,

    bekommen kein Bürgergeld und was nach den sechs Monaten

    von den 10.000 Euro noch da ist, wäre dann Vermögen.

    Im eigenen Interesse, melden Sie dem Jobcenter ohne Zeitverzug

    den Zufluss der 10.000 Euro.

    Gruß

  • Also ich kann doch nicht von Geld leben, was gar nicht für mich ist.

    Das Geld ist auf deinem Konto gelandet. Also ist es deins.

    Du willst es offensichtlich verschweigen. Das nennt man Betrug. Für Betrug wirst du hier keine Hilfe erhalten und letztendlich musst du mit den Konsequenzen leben, nicht wir.

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