Hey,
ich habe eine (Weiter-)Bewilligung von Leistungen von Mai bis Oktober. Ich war so dumm, in den WBW-Antrag reinzuschreiben, dass ich zu Ende Mai meine Wohnung verliere und einen Umzug in eine andere Stadt plane. Mir wurden daraufhin die KdU nur für Mai genehmigt. Fair enough.
Dann hat meine SB mir allerdings für Juni gar keine Leistungen ausgezahlt. Sie hat mich drei mal angerufen. Ich hab ihr eine neue Postanschrift mitgeteilt, die Tatsache, dass ich im Moment wohnungslos bin und dass ich mich trotzdem weiter in der selben Stadt aufhalte.
Nach drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben zur Mitwirkung. Ich solle mitteilen, an welcher Anschrift ich gewöhnlich übernachte. Okay, egal, ich geb ihr die Adresse von meiner Lieblingsparkbank.
Wie ist das nun rechtlich? Sie zahlt ja meine bewilligten Leistungen nicht aus. Eingestellt sind sie aber auch nicht. Wo beschwere ich mich denn dagegen? Ich hab sie bereits zweimal aufgefordert, mir schriftlich zu erklären, warum sie meine Leistungen nicht auszahlt. Sollten die nicht eigentlich erst nach nicht erfolgter Mitwirkung eingestellt werden? Die Aufforderung habe ich nach drei Wochen erst erhalten und da kann ich ja nu irgendwie gar nichts für.
Danke und Grüße