Leistungen ohne Einstellung nicht ausgezahlt

  • Hey,

    ich habe eine (Weiter-)Bewilligung von Leistungen von Mai bis Oktober. Ich war so dumm, in den WBW-Antrag reinzuschreiben, dass ich zu Ende Mai meine Wohnung verliere und einen Umzug in eine andere Stadt plane. Mir wurden daraufhin die KdU nur für Mai genehmigt. Fair enough.

    Dann hat meine SB mir allerdings für Juni gar keine Leistungen ausgezahlt. Sie hat mich drei mal angerufen. Ich hab ihr eine neue Postanschrift mitgeteilt, die Tatsache, dass ich im Moment wohnungslos bin und dass ich mich trotzdem weiter in der selben Stadt aufhalte.

    Nach drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben zur Mitwirkung. Ich solle mitteilen, an welcher Anschrift ich gewöhnlich übernachte. Okay, egal, ich geb ihr die Adresse von meiner Lieblingsparkbank.

    Wie ist das nun rechtlich? Sie zahlt ja meine bewilligten Leistungen nicht aus. Eingestellt sind sie aber auch nicht. Wo beschwere ich mich denn dagegen? Ich hab sie bereits zweimal aufgefordert, mir schriftlich zu erklären, warum sie meine Leistungen nicht auszahlt. Sollten die nicht eigentlich erst nach nicht erfolgter Mitwirkung eingestellt werden? Die Aufforderung habe ich nach drei Wochen erst erhalten und da kann ich ja nu irgendwie gar nichts für.

    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Bürgergeld setzt eine feste Meldeadresse und Erreichbarkeit voraus.

    Hier die Beratungsstellen und Tagesaufenthalte in den Bundesländern

    mit Straßenverzeichnis als zusätzliche Unterstützung für Sie:

    Beratungsstellen für Wohnungslose - Berber-Info.de

    Tagesaufenthalte in den Bundesländern - Berber-Info.de

    Adressen - Suche für Wohnungslosigkeit - Caritas.de

    Heime - Wohngruppen - Tagestreffs und Beratungsstellen für Wohnungslose - Diakonie.de

    Sorgen Sie bitte zeitnah für eine feste Anlaufstelle/Meldeadresse

    in Ihrer Stadt. Das Jobcenter hat eventuell ebenfalls eine Liste.

    Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.

    Gruß

  • Wo die Pflicht einer Meldeadresse? Davon lese ich im Merkblatt und im SGB aber nichts.

    Es geht mir auch mehr um die Frage, wie ich überhaupt rechtlich prüfen lasse kann, dass mir einfach bewilligte Leistungen nicht ausgezahlt werden.


    Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält

    Okay, ich hab es gefunden. Scheint, als könne ich erstmal nichts dagegen machen. Innerhalb von zwei Monaten muss entweder der Bescheid aufgehoben werden oder die Leistung nachgezahlt. Na super ...

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Es geht mir auch mehr um die Frage, wie ich überhaupt rechtlich prüfen lasse kann, dass mir einfach bewilligte Leistungen nicht ausgezahlt werden.

    Das kann man mit einer isolierten Leistungsklage beim Sozialgericht machen. Bei Eilbedürftigkeit zusätzlich mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, da die Leistungsklage Monate oder Jahre dauert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!