Hallo allerseits,
ich möchte gerne einen kleinen Teil meines Bürgergeldes in Aktien/ETFs investieren. Dieses ist weit unter den 15.000 Euro Schonvermögen. Angenommen eine Aktie/ETF steigt sehr gut und ich möchte die Gewinne realisieren (z.B. 500 €), müsste ich dieses den Jobcenter mitteilen und würden die Gewinne dann als Einkommen angerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus.