Guten Tag,
ich bin vor kurzem in meine erste eigene Wohnung, in eine andere Stadt gezogen. Vorher lebte ich bei meiner Mutter. Es hat ne ganze Weile gedauert bis der Bürgergeldantrag durch war, aber als er dann durch war habe ich Erstausstattung beantragt. Habe auch nachgewiesen das ich diese vorher nie erhalten habe.
Jetzt wurde mir diese jedoch als Darlehen bewilligt und nicht als Zuschauss. Jetzt wollte ich mal fragen ob das denn rechtens ist, habe online überall gelesen das ich diese als Zusatzleistung erhalten würde, da sie mir ja zusteht. Kann ich das irgendwie anfechten?
Mfg