Erstausstattung als Darlehen bewilligt

  • Guten Tag,

    ich bin vor kurzem in meine erste eigene Wohnung, in eine andere Stadt gezogen. Vorher lebte ich bei meiner Mutter. Es hat ne ganze Weile gedauert bis der Bürgergeldantrag durch war, aber als er dann durch war habe ich Erstausstattung beantragt. Habe auch nachgewiesen das ich diese vorher nie erhalten habe.

    Jetzt wurde mir diese jedoch als Darlehen bewilligt und nicht als Zuschauss. Jetzt wollte ich mal fragen ob das denn rechtens ist, habe online überall gelesen das ich diese als Zusatzleistung erhalten würde, da sie mir ja zusteht. Kann ich das irgendwie anfechten?

    Mfg

  • Nein, Schreiben sieht folgendermaßen aus hier und anbei dann noch die ''Bescheinigung - unabweisbarer Bedarf gem. § 24 Abs. 1 SGB II''Den Antrag hatte ich formlos und per Mail wie folgt beantragt:

    ''Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich am 1.5.23 mein erstes eigenes Mietverhältnis in ---, auf der ---Straße, begonnen habe, stelle ich hiermit den Antrag auf Erstausstattung für meine Wohnung, gemäß §24 SGB II.''
    Dann noch meine Umstände geschildert und eine Bescheinigung vom Jobcenter der Stadt in der ich vorher lebte, aus welcher hervorging das ich vorher nie Erstausstattung beantragt habe.

    Nachträglich Dateianhang hinzugefügt

  • Da noch kein Bescheid erstellt wurde, kannst du schlicht und einfach nachfragen, wieso man nur ein Darlehen gewähren möchte, obwohl es sich um Erstbeschaffung handelt.

  • Tut mir leid, wurde nicht begründet.
    Hab jetzt beim Jobcenter angerufen und die Dame hat mir empfohlen eine Mail zu schreiben in der ich um Kontrolle, bzw. Änderung bitten soll, da ich ja belegen kann das ich vorher nie Erstausstattung erhalten habe, was ich halt auch einen Tag vor Bewilligung des Darlehens gemacht habe.

    Vielleicht hat's sich ja überschnitten, mal schauen ob's was bringt

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