Guten Morgen!
ich habe da mal ein paar Fragen. Im Moment stehe ich im Krankengeldbezug, welches am 12.09.23 ausläuft, weil ich seit 18.03.22 krankgeschrieben bin. Zudem bekomme ich Wohngeld, welches zeitgleich mit dem Krankengeld ausläuft. Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Teilzeit seit 01.06.20. Die Arbeitsunfähigkeit bleibt weiterhin bestehen auf unbestimmte Zeit. Nun meine Frage: Habe ich nach dem auslaufen von Krankengeld und Wohngeld, Anspruch auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1? Kann ich zusätzlich wieder Wohngeld beantragen, unabhängig von welchem vorgenannten Anspruch? Im Moment beträgt das Krankengeld etwa 600.- € und das Wohngeld 277.- €, da ich ein Haus besitze. Vielen Dank für Antworten und viele Grüße!