Hallo,
das Jobcenter will aktuell, dass ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stelle.
Es existiert ein 15 Monate altes Gutachten, welches davon spricht, dass ich "mindestens 6 Monate, aber nicht dauerhaft" nicht erwerbsunfähig bin.
Die 6 Monate sind natürlich schon längst abgelaufen.
Ob ich aktuell erwerbsfähig bin, besagt das Gutachten nicht.
Darf das Jobcenter trotzdem darauf bestehen, dass ich einen Antrag auf EU Rente stelle?
*Ich habe mich vertippt. Der korrekte Satz muss natürlich lauten:
Es existiert ein 15 Monate altes Gutachten, welches davon spricht, dass ich "mindestens 6 Monate, aber nicht dauerhaft" nicht erwerbsfähig bin.
Grüße
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