Hallo zusammen,
ich befinde mich seit knapp 2 Jahren im Leistungsbezug und erhalte monatlich 942 € (KdU + Regelsatz) vom Jobcenter. Rücklagen habe ich keine.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben (Jobcenter weiß bereits davon) und ich werde jetzt im August ca. 10.000 € als Erbe erhalten.
Da der Erbfall bereits vor dem 01.07.2023 eingetreten ist, gehe ich mal davon aus, dass mir das Geld angerechnet wird und ich für 6 Monate aus dem Bezug fliege.
Nun ist es so, dass mein Auto langsam den Geist aufgibt und ich von dem Erbe eigentlich einen neuen Gebrauchtwagen (für ca. 8.000 €) kaufen wollte. Würde ich dies tun, würde mir das Erbe in seiner vollen Höhe ja nicht mehr zur Verfügung stehen.
Könnte ich dann vor Ablauf der 6 Monate, sprich quasi direkt im nächsten Monat, wieder ohne Probleme Bürgergeld beantragen oder würde ich mich mit dem Autokauf sozialwidrig verhalten und das Jobcenter lehnt eine Bewilligung vor diesen 6 Monaten in jedem Fall ab?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Danke und LG