Erbschaft - Bargeld und Auto im Bürgergeldbezug

  • Hallo,

    mein Vater ist leider am 07.06.23 verstorben und hat mir dadurch ein kleines Erbe hinterlassen, worüber ich mir dennoch den Kopf zerbreche weil ich einfach Angst habe das möglicherweise die Leistungen eingestellt werden. (ich selber beziehe ja schon seit einigen Jahren Hartz4/Bürgergeld)

    Es würde sich um ein Bankguthaben von 400€ handeln und ein Gebrauchtwagen welcher seit 2006 zugelassen ist. Kostenlose Wertschätzungen für Pkws führen dieses Modell schon gar nicht mehr und auf dem Markt selbst bewegt sich das Auto zwischen 700 & 2000€.
    Könnte das zu Problemen führen oder zerbreche ich mir gerade ohne Grund den Kopf?
    Ich weiß ja nicht ob die Bestattungskosten von knapp 2100€ auch eine Rolle spielen und das Erbe erst gar nicht angerechnet wird weil es erst mal dafür verwendet wird die Kosten auszugleichen?
    Und wie würde es mit der Meldung des Erbes aussehen? Sollte ich jetzt schon beim Jobcenter vorsprechen oder erst mal warten bis ich den Erbschein habe bzw. das Erbe zugeflossen ist, denn noch habe ich offiziell nichts bekommen.

    Fragen über Fragen ...
    Vielleicht weiß ja jemand mehr oder kann mir mit einem guten Rat weiterhelfen. :)

  • Du willst das Erbe annehmen, obwohl die Beerdigungskosten teurer sind als das Erbe? Ansonsten ist ab 01.07.2023 eine Erbschaft anrechnungsfrei. Das Auto wäre sowieso kein Einkommen, da Einkommen in dem Fall nur Geld ist. Und die 400 Euro gehen ungeachtet der Gesetzeslage doch wahrscheinlich eh für die Beerdigung drauf.

  • Danke für die Antwort.

    Ja das mit dem Erbe ausschlagen habe ich mir auch schon überlegt, so das die Kosten am Ende der Staat übernehmen muss oder ggf. ein anderer Verwandter.
    Nur bin ich mir unsicher ob das überhaupt noch möglich wäre, da ich beim Bestatter mit meinen Namen unterschrieben habe und die Rechnung nun auch schon da ist. Kann ja jetzt schlecht nach einem Monat sagen "Nö, bezahle ich nicht ..." und dann kommt eine Mahnung nach der anderen, denn die Rechnung ist bereits da und muss spätestens in 2 Wochen beglichen sein. :rolleyes:
    Dafür habe ich glaube zu viel Zeit verstreichen lassen um von vornherein gleich zu sagen das ich das Erbe nicht annehme.
    War mit den Gedanken einfach nicht dabei ... der Vater stirbt in den Morgenstunden und 4 Stunden später sitzt man schon beim Bestatter, der einen Fragt ob man Erbe ist.
    Als einziger Sohn und keiner vorhandenen Ehefrau sagt man da natürlich erst mal ja. Irgendjemand muss ja die Verantwortung für alles übernehmen.
    Naja ... da muss ich wohl durch.
    Mit dem Verlust von meinen angesparten 2000€ habe ich mich bereits abgefunden, nur will ich echt nicht das dass Amt am Ende mir noch einen Strick aus dem kleinen Erbe dreht und mir plötzlich alle Leistungen verweigert. So wie du oben geschrieben hast dürfte es keine Probleme damit geben.

    Das mit dem 1.7. habe ich auch gelesen, nur war sich keiner Sicher ob das ganze auch greift, wenn der Todestag noch vor dem 1.7. liegt.
    Macht sein Sterbetag mich zum Erben oder erst der Tag an dem das Gericht mir den Erbschein ausstellt und ich über das Erbe frei verfügen kann, denn noch habe ich ja nichts.

    und nochmal zur Frage wegen der Meldung beim Jobcenter.
    Sollte ich jetzt schon beim Jobcenter vorsprechen oder erst mal warten bis ich den Erbschein habe bzw. das Erbe zugeflossen ist?
    Einerseits habe ich nichts zu verbergen aber auf der anderen Seite will man auch nicht die Pferde verrückt machen. :D
    Bei dem Wort Erbe reagieren ja viele Behörden sehr schnell.


    kurzer Nachtrag: dürfte seine Lebensgefährtin mir bei der Finanzierung der Beerdigung helfen?
    Zum Beispiel die Kosten für den Friedhof übernehmen oder könnte das Jobcenter mir das als Schenkung auslegen, so das ich den Geldbetrag am Ende noch angerechnet bekomme? :rolleyes:

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Ob bereits der Erbfall oder erst der Zufluss bzw. die Möglichkeit des Zugriffs aufs Erbe entscheidend ist, wird wohl ein Streitfall für die Rechtsprechung. Ich gehe davon aus, dass die Jobcenter die neue Regelung anwenden, wenn nicht vorsätzlich der Zufluss verzögert wurde, um in die neue Regelung zu rutschen.

    Du kannst als Bürgergeldempfänger übrigens beim Sozialamt die Kostenübernahme der Beerdigung beantragen. Die Lebensgefährtin kann dich natürlich auch unterstützen, allerdings sollte sie nicht dir Geld geben, sondern dann Rechnungen direkt überweisen, so dass dir kein Geld zufließt.

  • Ja das ist natürlich vollkommen klar. Das Jobcenter sieht ja so was gar nicht gerne wenn plötzlich Geld auf ein Konto eingezahlt wird, worüber der Ursprung unklar ist.
    Ansonsten dürfte also nichts dagegen sprechen wenn sie das bezahlt? Gut ...

    Das Bestattungshaus kennt sie ja auch im Endeffekt, weil sie immer mit dabei war.
    Am Ende spielt das ganze auch gar keine Rolle ... ich hatte nur bedenken falls das Jobcenter wirklich danach fragen sollte, wer z.B. die Kosten übernommen hat und ich dann blöde dastehe weil das jemand anderes getan hat.

    Nicht das daraus ein indirekter Geldzufluss entsteht und mir angerechnet wird.
    Aber im Nachhinein ist es ja nichts anderes wie beim Sozialamt. Anstatt das Sozialamt

    für mich einspringt macht sie das.

    Ja das mit der Kostenübernahme weiß ich, allerdings bin ich nicht sehr optimistisch ob das auch wirklich funktioniert. Das Erbe besteht wie gesagt aus den 400€ & dem Auto.
    Laut Antrag muss erst mal das Erbe dafür verwendet werden und den Rest übernimmt das Amt.

    Dazu kommt ich selbst habe seit mehreren Jahren knapp 2000€ auf dem Konto angespart, also warum sollte das Sozialamt für mich einspringen? Wenn ich alles zusammenkratze könnte ich es also gerade so bezahlen ... oder gibt es dort auch

    so was wie Freibeträge?

    Also das ich obwohl ich es bezahlen könnte mein Geld nicht anrühren brauche, da

    ich ja auch von irgendwas leben muss. (auch wenn 2000€ dafür recht hoch angesetzt sind) aber gut, das wirst du sicher auch nicht wissen. Das sind wieder sehr spezielle Fragen ...

    Ich danke dir auf jeden Fall erst mal für deine Hilfe :)

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