Hallo,
im Juno ist mein ALG I ausgelaufen, danach habe ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Dieser wurde bewilligt. Jetzt ist es so, daß ich keinen Mietvertrag habe.
Ich wohne im oberen Stock des Elternhauses.
Daher beteilige ich mich bei meinem Vater als Rentner an den Kosten des täglichen Lebens mehr oder oder minder, je nach meiner persönlichen Situation, mindestens
aber mit xxx Euro. Dies habe ich als Anlage zu dem Formular KDU beigefügt.
Nun kam die Bewilligung des Bürgergelds mit 502 €. Von den Kosten der Unterkunft
ist in dem Bewilligungsschreiben keine Rede. Bei ALG II wurde das entsprechend berücksichtigt.
Wo liegen hier die Unterschiede ? oder Worauf soll ich im Zusammenhang beim Bürgergeld hinweisen.?
Danke
+
Grüße Hajooo