Hiho an alle
Meine alte Eingliederungsvereinbarung ist ausgelaufen ( schon vor einer ganzen Weile ) und ich habe jetzt Post bekommen bezüglich einer neuen Eingliederungsvereinbarung ( Termin ist am 24.7 ). Das Schreiben selber ist vom 3.7 Da es aber ab dem 1.7 der Kooperationsplan eingeführt wurde, stellt sich mir die Frage, in wie weit ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss ? Kann ich aufgrund der neuen Regelung zum 1.7 auf einen Kooperationsplan bestehen ?
Ich hoffe das mir dazu jemand etwas sagen kann.