Hallo,
ich bin gesundheitlich angeschlagen. Das jobcenter möchte von mir, dass ich im Anhang beigefügte Unterlagen ausfülle und diese danach beim jobcenter abgebe, damit die Sachbearbeiterin, wörtlich "schauen kann, ob Fehler enthalten sind".
Bin ich dazu verpflichtet, oder kann ich die Unterlagen auch direkt beim Gesundheitsamt abgeben? Ich bin der Meinung, dass es das jobcenter nicht zu interessieren hat, ob ich z.B. Probleme beim Wasserlassen habe, die Frage z.B. steht im Formular
Generell befürworte ich eine Untersuchung und Abklärung durch das Gesundheitsamt.
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