Umzug - Neue Wohnung angemessen - Miete höher

  • Hallo liebe Mitglieder, ich bekomme Bürgergeld als Aufstockung meiner Erwerbsminderungsrente. Diese erhalte ich "aus arbeitsmarktpolitischen Gründen", so dass ich Bürgergeld beziehen muss statt Grundsicherung. Das nur vorab zur Leistungssituation. Ich bewohnen eine sehr günstige 1 Zi. Wohnung. Diese liegt in einem hoch gelegenen Stadtteil ohne Busanbindung. Ich bin jetzt 54 Jahre alt und das Einkaufen oder Besorgungen zu machen mit dem Fahrrad wird beschwerlich durch die Steigung, die ich beim Heimkommen überwinden muss. Deshalb denke ich daran, in eine Wohnung in einem Sozialblock umziehen. Die Miete wäre aber etwas höher als die bisherige Miete, allerdings im ortsüblich angemessenen Rahmen (Sozialwohnung). Würde das Jobcenter die etwas höheren KdU akzeptieren? Hat jemand Erfahrungen damit? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten. Liebe Grüße 🙂

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Die Miete wäre aber etwas höher als die bisherige Miete, allerdings im ortsüblich angemessenen Rahmen (Sozialwohnung). Würde das Jobcenter die etwas höheren KdU akzeptieren?

    Das fragen Sie am besten Ihr Jobcenter selbst. Legen Sie den neuen

    Mietvertrag dem Jobcenter vor.

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

    Daran hat sich auch mit Bürgergeld nichts geändert.

    Gruß

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