Frage. Ich bin habe bis Ende Juli Anspruch auf Bürgergeld gehabt. Dieser Anspruch endet mit meinem Rentenbezug ab dem 01.08.23,mit der Begründung des Jobcenters,ich habe ab dem 01.08. meine Rente auf dem Konto. Dies ist nicht richtig,denn die Rente wird erst am 30.08.23 gezahlt. Aber im Beswcheid steht expizit,ich soll Darlehnen beim Jobcenter beantragen,da ich mittellos bin und mich in einer Notlage befinde. ch bin aber da vom Jobcenter raus,da ich eine Rente über 100 Euro erhalte,die ja noch nicht ab 1.08 23 gezahlt ist.
Denn ist meine Frage noch,ixch habe mit meinen erwachsenen Kindern eine Hushaltsgmeinschaft. Sie bekommen Grundsicherung da sie einen Pflegegrad haben und behindert sind. Wird jetzt meine Rente mit bei der Grundsicherung meiner Kinder angerechnet? Da diese knapp über 1000 euro liegt? LG