In meiner Mietwohnung, Die ich vor 10 Jahren angemietet habe, gehörte eine gebrauchte Einbauküche die nicht mitvermietet sondern zur Nutzung überlassen wurde. Kühlschrank, Gefrierfach, Backofen, Herd sind mit der Zeit kaputt gegangen. Ich beziehe mittlerweile Bürgergeld. Eine Erstausstattung für eine Küche habe ich noch nie beansprucht.
Steht mirein Anspruch für die Küche zu?