Weiterbewilligung Anlage VM - Verkehrswert Eigentum ?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich brauche dringend einen Rat und Hilfe.

    Kurz zu mir. Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich Selbst bewohne, die ich vor einigen Jahre von meiner Mutter geerbt habe. Alles natürlich damals vom Jobcenter genehmigt worden.

    Ich war jetzt überrascht und auch überfordert, das ich jetzt bei der Weiterbewilligung die Anlage VM ausfüllen muss.

    Verkehrswert meiner Wohnung ? Kann ich nicht beantworten, das weiss ich nicht. Ich kann mir auch kein Gutachter für eine Bewertung leisten. Was nun ? Was soll ich dort Angeben ?

    Ich habe gelesen, das Eigentum, das man selber bewohnt sicher ist. Jetzt habe ich gelesen, das es nach Aufforderung des JC Beliehen oder Verkauft werden muss ? :huh: Das macht mir Angst, vorallem, weil ich psychisch nicht gerade stabil bin und krank bin.

    Eine weitere Frage ist, das ich nebenbei Umfragen beantworte und mal 5 € oder 10€ auf das Konto bekomme, teilweise auch über Paypal oder mal cashback ausgezahlt bekomme, aber nicht regelmässig und immer weit unter 100 Euro.

    Wenn ich mal Knapp bei Kasse bin, leiht mir meine Schwester etwas, damit das Konto gedeckt ist oder sie gibt mir Geld, das ich Einzahle und für sie an z.B. an einen Versandhändler überweise.

    Drohen mir jetzt Konsequenzen? Ich dachte es unterschreitet den 100 Euro Freibetrag. (Umfragen und Cashback)

    Die Überweisungungen meiner Schwester allerdings sind meistens über 100.

    Kennt sich jemand damit aus ? Über eure Hilfe würde ich mich riesig freuen.

  • Wie groß ist die Eigentumswohnung? Geschützt ist nach

    ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern;

    Wenn also die Eigentumswohnung kleiner als 130 qm ist, erübrigt sich die Angabe des Verkehrswertes.

    Drohen mir jetzt Konsequenzen? Ich dachte es unterschreitet den 100 Euro Freibetrag. (Umfragen und Cashback)

    Die 100 Euro Freibetrag gelten für Erwerbseinkommen. Das, was du da benennst, ist kein Erwerbseinkommen. Ja, es drohen Konsequenzen (Erstattungsforderung, Bußgeldverfahren).

  • Vielen Dank für deine Info.

    Meine Wohnung ist nur 57 qm groß. Muss ich dazu noch ein Auzug vom Grundbuch beilegen, dort ist ja auch die Größe mit angeben ?

    Eigentlich wissen sie das, weil ich schon Jahrelang dort wohne. Ansonsten hätten sie das schon beanstandet.


    Also kann es sein, das ich das Geld von den Umfragen zurückzahlen muss ? Heisst das, das ich generell keine Umfragen und Cashback machen darf, da es kein Erwerbseinkommen ist? Auch wenn ich es ab jetzt angebe ?

    Weisst du was mir bei den kleinen Beträgen an Bußgeld drohen kann ?

    Das ich für meine Schwester Geld überweise und es vorher auf mein Konto einzahle, ist das in Ordnung, weil die gleiche Summe ja auch als Abgang zu sehen ist ? Meine Schwester kann das schriftlich bestätigen.

    Und wen ich mehr was leihe, weil ich ich zu wenig Geld für Abbuchungen habe und es auf das Konto einzahle ?

    Tut mir leid für die vielen Fragen. 😔

  • Muss ich dazu noch ein Auzug vom Grundbuch beilegen, dort ist ja auch die Größe mit angeben ?

    Wenn das die einzige Möglichkeit ist, die Größe zu belegen, solltest du das machen.


    Also kann es sein, das ich das Geld von den Umfragen zurückzahlen muss ? Heisst das, das ich generell keine Umfragen und Cashback machen darf, da es kein Erwerbseinkommen ist? Auch wenn ich es ab jetzt angebe ?

    1. Kann sein.

    2. Natürlich darfst du das machen. Es ist eben nur kein Erwerbseinkommen, sondern sonstiges Einkommen.


    Weisst du was mir bei den kleinen Beträgen an Bußgeld drohen kann ?

    Das kommt auf die Höhe des Gesamtschadens an. In den fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zu § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften gibt es eine Tabelle, bis wann

    nur verwarnt wird und ab wann es Verwarn- bzw. Bußgeld gibt. Die Fachlichen Weisungen findest du ganz einfach im Netz.


    Das ich für meine Schwester Geld überweise und es vorher auf mein Konto einzahle, ist das in Ordnung, weil die gleiche Summe ja auch als Abgang zu sehen ist ? Meine Schwester kann das schriftlich bestätigen.

    Wenn das glaubhaft ist und man anhand der Beträge tatsächlich sieht, z. B. dass du 55 Euro für einen ebay-Kauf erhalten und dann 55 Euro gezahlt hast... Wenn es zu den Einnahmen allerdings keine korrespondierenden Überweisungen gibt, dann wird es wieder problematisch.

    Und wen ich mehr was leihe, weil ich ich zu wenig Geld für Abbuchungen habe und es auf das Konto einzahle ?

    Dann musst du einen ordentlichen Darlehensvertrag schließen. Und das geht auch nicht jeden Monat, denn es ist unlogisch, von jemanden jeden Monat z. b. 30 bis 50 Euro zu borgen, um dann gleichzeitig angeblich die geborgten xx Euro aus dem Vormonat wieder zurückzuzahlen.

  • Vielen Dank. Ich werde mich beim nächste mal besser absichern. Gerade was Geldleihen betrifft.

    Und das Cashback und die Umfragen muss ich jetzt halt in den sauberen Apfel beissen.

    Eine Frage habe ich noch. Falls Bußgeld fällig wird gilt hier dieser Bussgeldkatalog

    Und soweit ich gelesen habe , darf man es auch in Raten bezahlen? 🤔

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