Bürgergeldbonus während einer Weiterbildungsmaßnahme

  • Hat jemand bereits Erfahrungen mit dem neuen Bürgergeldbonus, den es ab 01.07 gibt?

    Ich bin seit Mitte Juli in einer Maßnahme. In der Bewilligung steht, dass es bewilligt wird nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.

    Die Maßnahmedauer beträgt 8-9 Wochen. Das Jobcenter ist der Meinung, dass es keinen Bonus gibt.

    Überall steht nur geschrieben, dass es bei einer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung, die mind. 8 Wochen geht, den Bonus in Höhe von 75€ gibt. Auch Teilzeit stellt hier kein Problem dar.

    Bei der Quantität an Gesetzestexten schaltet mein Gehirn gerne mal ab. Kennt sich da jemand bereits genauer aus und kann mir sagen, wie es sich bei meiner Maßnahme bezüglich Bonus verhält? Gibt es viele Maßnahmen die scheinbar die Voraussetzungen erfüllen und aus mir nicht erklärlichen Gründen dennoch nicht mittels Bonus gefördert werden? :dash:hmm

    Grüße

    Michael

  • Was genau ist das für eine Maßnahme. Es gibt nicht für jede Maßnahme den Bonus. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III klingt erstmal nicht nach einer Bildungsmaßnahme:

    (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

    1.Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

  • Letztlich soll das Ganze einer Umschulung dienen. Das Ganze in 3 Phasen, die erste Phase eigentlich 8 Wochen, in meinem Fall haben die 8 Wochen und 6 Tage draus gemacht, warum auch immer. Die zweite Phase soll dann 3 Monate gehen in Vollzeit, danach die eigentliche Umschulung, 2/3 der üblichen Ausbildungsdauer. So habe ich das bislang verstanden. Es gab für die erste Phase einen AVGS und der Träger ist die DAA. Der Maßnahmeinhalt der ersten 8-9 Wochen wird wie folgt beschrieben laut Bewilligung der Maßnahme "Klärung der Potentiale und den beruflichen Perspektiven". In der Praxis schaut das bislang so aus, dass ich einen Dulli-Test machen sollte, den ich in jedem Teilbereich mit Note 1 abgeschlossen habe und ansonsten gab es erstmal einfach nur Gespräche und die Bewerbungsunterlagen werden wieder auf Vordermann gebracht.

    Laut Aussage des Jobcenters gibt es den Bonus erst in Phase 2 und in Phase 3 müsste es ja wenn dann das Weiterbildungsgeld geben, da es ab dann ja auch Abschlussbezogen ist.

    Ich hoffe die Informationen genügen dir, um es einzuordnen. Ich selbst finde mich in diesem Dschungel kaum zurecht, ich lese nur immer von den paar wenigen Kriterien, die es zu erfüllen gilt und habe es aufgrund dessen bislang als etwas eingeordnet, das bereits mittels Bonus gefördert gehört. Das alles ist scheinbar mal wieder so intransparent gestaltet wie es nur geht.


    Die DAA bezeichnet das selbst als Unterrichteinheiten, aber eigentlich ist das eher nur quatschen, ob persönlich oder online.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Ich hoffe die Informationen genügen dir, um es einzuordnen.

    Nein, Es muss ja eine genaue Bezeichnung geben, was das nun sein soll. Sowas steht im Normalfall in einem Bescheid. Vorbereitung auf eine Weiterbildung ist im Übrigen auch noch keine Weiterbildung.

  • Nicht ein einziges mal habe ich in diesem Zusammenhang von einem Bescheid gelesen und auch wenn man "Bürgergeld-Bonus Bescheid" googelt, kommt da nichts gescheites, das beides vereint.

    Dass das bereits eine Weiterbildung ist, habe ich auch nie behauptet und es geht mir auch nicht um das Weiterbildungsgeld, sondern um den Bürgergeld-Bonus. In diesem Zusammenhang liest man selbst auf der offiziellen Seite der Arbeitsagentur auch von Vorphasen sowie vorbereitenden Phasen.

    Ein Bescheid ist im Übrigen (per Definition der Arbeitsagentur selbst, Arbeitsagentur.de) die Antwort auf einen Antrag. Der Bonus sowie das Weiterbildungsgeld werden nicht extra beantragt, von daher kann ich auch wunderbar nachvollziehen, dass kein extra Bescheid ergeht.

    Text bearbeitet. Wir bleiben hier sachlich! Bitte die Zitat-Funktion

    des Forums mit Quellenverlinkung nutzen, gelöscht

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Definition Maßnahme! Nur damit klar, dass es nicht nur die eine Maßnahme

    gibt:

    Definition: Maßnahmen sind Qualifizierungen, berufliche Weiterbildungen

    und andere Angebote, die Sie unterstützen, einen Arbeitsplatz zu bekommen

    oder zu behalten.

    Schlägt Ihnen Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter eine Maßnahme vor,

    sollen damit Ihre beruflichen Aussichten verbessert werden. Je nach persönlicher Ausgangssituation kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage. .....

    Tamar schrieb hier nicht umsonst:

    Nein, Es muss ja eine genaue Bezeichnung geben, was das nun sein soll. Sowas steht im Normalfall in einem Bescheid. Vorbereitung auf eine Weiterbildung ist im Übrigen auch noch keine Weiterbildung.

    Beantworten Sie bitte präzise den Beitrag von Tamar .

    In diesem Zusammenhang liest man selbst auf der offiziellen Seite der Arbeitsagentur auch von Vorphasen sowie vorbereitenden Phasen.

    Man liest, Sie lesen und können das offensichtlich nicht richtig

    interpretieren und dabei wünschen Sie Hilfe. Die Hilfestellung

    kann nur erfolgen, wenn der Themenersteller präzise alles

    beschreibt und auch an ihn gestellte Fragen korrekt beantwortet.

    Ansonsten wäre eine reale Beratungsstelle die bessere Option.

    Das Tacheles Adressverzeichnis hilft bei der Suche.

    Gruß

  • es geht mir auch nicht um das Weiterbildungsgeld, sondern um den Bürgergeld-Bonus.

    Dann lies doch den Paragrafen, wann es den Bonus gibt:

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten einen Bonus in Höhe von 75 Euro für jeden Monat der Teilnahme an einer der folgenden Maßnahmen:

    1.Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 des Dritten Buches sowie nach § 49 Absatz 3 Nummer 4 des Neunten Buches mit einer Mindestdauer von acht Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld nach § 87a Absatz 2 des Dritten Buches gezahlt wird,

    2.berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 51 des Dritten Buches sowie nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 des Neunten Buches, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung nach § 75a des Dritten Buches in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3,

    3.Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h Absatz 1.

    Solange du nicht erklärst, zu welcher der 3 möglichen Maßnahmetypen deine Maßnahme gehört, kann man dir nicht helfen. Und dass es zur Maßnahme keine schriftliche Zuweisung, keine Eingliederungsvereinbarung oder Kooperationsplan geben soll, also gar nichts schriftliches, glaube ich nicht.

  • Ja, das habe ich längst gelesen, darum geht es ja, ich ordne das bei Punkt 2 bzw. als eine Vorphase der assistierten Ausbildung zu, da letztlich eine Umschulung daran anknüpft, aber halt erst in Phase 3. Das Jobcenter ordnet es anders ein, darum geht es mir ja = in Erfahrung bringen, ob die Recht haben. Und ja, es gibt einen Kooperationsplan, da steht aber auch nichts konkretes über die Phase/Maßnahme, in der ich aktuell bin. Es gab lediglich die Bewilligung der Maßnahme, wo drin steht nach welchem Paragraphen usw bewilligt wird. Ich finde die Zuordnung jedoch inkorrekt.

    Ich werde nochmal in den Kooperationsplan schauen und mivh melden, aber glaub nicht, dass da was bei rum kommt.

    Text bearbeitet, bitte sachlich bleiben!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Es gab lediglich die Bewilligung der Maßnahme, wo drin steht nach welchem Paragraphen usw bewilligt wird.

    Das sollte hier im Thema landen, wenn Sie Hilfestellung erwarten.

    Ich finde die Zuordnung jedoch inkorrekt.

    Falls der Inhalt noch irgendwann in diesem Thema landet, könnte

    beurteilt werden, ob die Zuordnung tatsächlich nicht korrekt ist.

    Dokumente können auch ausreichend anonymisiert über

    Dateianhänge des Forums als PDF hochgeladen werden.

    Grüße

  • . Es gab lediglich die Bewilligung der Maßnahme, wo drin steht nach welchem Paragraphen usw bewilligt wird.

    Danach frage ich jetzt das letzte Mal.


    Ich finde die Zuordnung jedoch inkorrekt.

    Dein Empfinden spielt keine Rolle. Wenn es eine Maßnahme bei einem Träger ("MAT"; § 45 SGB III - Maßnahmen bei einem Träger) ist, dann ist § 45 nunmal die Rechtsgrundlage der Maßnahme und es wird keine nach 75a draus, nur, weil du dir das wünschst. 75a greift sowieso schonmal gar nicht, weil es assistierte Ausbildungen nur gibt, wenn man dann eine betriebliche Ausbildung macht oder ein EQ. Und nicht irgendwann mal eine Umschulung.

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