Hat jemand bereits Erfahrungen mit dem neuen Bürgergeldbonus, den es ab 01.07 gibt?
Ich bin seit Mitte Juli in einer Maßnahme. In der Bewilligung steht, dass es bewilligt wird nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Die Maßnahmedauer beträgt 8-9 Wochen. Das Jobcenter ist der Meinung, dass es keinen Bonus gibt.
Überall steht nur geschrieben, dass es bei einer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung, die mind. 8 Wochen geht, den Bonus in Höhe von 75€ gibt. Auch Teilzeit stellt hier kein Problem dar.
Bei der Quantität an Gesetzestexten schaltet mein Gehirn gerne mal ab. Kennt sich da jemand bereits genauer aus und kann mir sagen, wie es sich bei meiner Maßnahme bezüglich Bonus verhält? Gibt es viele Maßnahmen die scheinbar die Voraussetzungen erfüllen und aus mir nicht erklärlichen Gründen dennoch nicht mittels Bonus gefördert werden?
Grüße
Michael