Bürgergeld Anhörungsschreiben und Rückforderung wegen Überzahlung

  • Meine Frau ( beruftstätig und durch mich Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ) und ich erhielten kürzlich einen Bescheid über zuviel gezahltes Bürgergeld. Hintergrund ist die Tatsache, dass meine Frau monatlich unterschiedlich verdient und ich dadurch immer nur 6 Monate vorläufig bewilligt bekomme. Ich hatte nach Anruf bei der zuständigen Inkassostelle die Unterlagen zwecks Teilzahlung erhalten und wir haben uns für eine Überweisung monatlicher Beträge entschieden. Meine Frau hatte vorher die Richtigkeit der Forderungen prüfen lassen. Im Schreiben bezüglich der Aufrechnung gibt es die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag einzutragen. Letztlich wäre es uns egal, ob das Jobcenter den monatlichen Betrag einbehält oder wir ihn überweisen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie die Aufrechnung erfolgt. Wird der monatliche Betrag dann als Einkommen gezählt und das Bürgergeld neu berechnet sowie der auszuzahlende Betrag dadurch reduziert oder ziehen die die Raten dann einfach vom monatlichen Auszahlbetrag ab?

    Gruß

    Andreas

  • Eine Aufrechnung wird vom Jobcenter selbst gemacht, während Ratenzahlungen an den Inkassoservice gehen.

    Deine Angaben sind daher widersprüchlich. Was soll es denn nun werden: eine Aufrechnung durch das Jobcenter oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassoservice?

  • Wie gesagt, wir haben die Unterlagen ausgefüllt an das Inkassobüro zurück geschickt. Jetz, ca. 14 Tage später kamen die Anrechnungsunterlagen vom Jobcenter. Die haben wir ja nicht angefordert.

  • Dann hat Inkasso wahrscheinlich beim Jobcenter nachgefragt, ob nicht aufgerechnet werden kann. Wenn das Jobcenter das macht, dann wird euch einfach entsprechend weniger Bürgergeld monatlich ausgezahlt.

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