Guten Tag,
Ich habe zwei Kinder unter 25, die jeweils letztes und dieses Jahr eine Ausbildung angefangen haben und mich dementsprechend über den Freibetrag von 520€ gefreut. Der wurde aber im Bescheid nicht gewährt. Auf Nachfrage hieß es, dass es den Freibetrag gibt, wenn auch Anspruch auf BAB besteht. Während im Gesetz zum Bürgergeld steht, dass lediglich grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsförderung bestehen muss. Die erste Ausbildung ist ja grundsätzlich förderfähig. Auch auf Einwand dessen wurde darauf beharrt, dass dieser Freibetrag nicht gewährt werden wird. Jetzt bin ich überfragt.
Gibt es hier andere ähnliche Fälle?