Hallo allerseits!
Auch wenn es zu dem Thema schon einige Beiträge gibt, habe ich bisher hier und auch sonst im Netz keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden.
Es geht um den Umzug einer Person über 25 Jahre, die auf Grund einer Trennung vorrübergehend wieder zu den Eltern gezogen ist und dort Bürgergeld beantragt und bewilligt bekommen hat. Sie ist dort nur zu Gast und alleine auf Grund des Platzmangels ist ein Umzug in eine eigene Wohnung nötig. Da im derzeitigen sehr ländlichen Zuständigkeitsbereiches des Jobcenters keine Wohnung zu finden ist, will sie in die nächstgrößere Stadt in einem anderen Zuständigkeitsbereich umziehen. Auch dort ist das Wohnungsangebot sehr begrenzt und eine Zusage nur schwer zu ergattern. Den zukünftigen Vermieter mit der Unterschrift lange warten zu lassen ist keine Option. Die Wohnung würde dann an jemand anderen vermietet. Sie hat eine Zusage mit Mietbeginn zum 15. diesen Monats bekommen und müsste nun dieses Wochenende den Mietvertrag unterschreiben. Leider hat sich dies alles erst Freitag kurz vor Ende der Öffnungszeiten der betroffenen Jobcenter ergeben.
Welche Leistungen können ihr deshalb verweigert werden, wenn sie den Vertrag ohne Genehmigung unterschreibt?
Es entstehen keine nennenswerten Umzugs- und Renovierungskosten. Diese würde sie deshalb auch nicht beantragen.
Die Höhe der Miete ist laut telefonischer Auskunft des zukünftigen Jobcenters angemessen. Dort hat man sie allerdings auch davor gewarnt ohne Genehmigung umzuziehen. Angeblich könnte dann die Übernahme der Miete verweigert werden. Ist dies wirklich korrekt? Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis. Muss die Miete bis zur angemessenen Höhe nicht in jedem Fall übernommen werden? So das nur der Differenzbetrag zur kompletten Miete selbst gezahlt werden muss. Und wenn dies nicht der Fall ist, wie lange kann die Leistung komplett verweigert werden?