- Offizieller Beitrag
Nicht einsichtige Berufskraftfahrer mit mehr als 8 Punkten in Flensburg
erhalten kein Arbeitslosengeld 1
Urteil LSG Baden-Württemberg vom 19.04.2023 - L 8 AL 1022/22
Alles anzeigenLeitsätze
1. Berufskraftfahrer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber die ungeschriebene
arbeitsvertragliche Nebenpflicht, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die
zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
2. Wird die Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen eines Verkehrsverstoßes
mit einem weiteren Punkt im Verkehrszentralregister geahndet und daraufhin wegen
Überschreitung der Punkteschwelle die Fahrerlaubnis entzogen, war für den Arbeitslosen
einfachster Betrachtung erkennbar, dass bei einem weiteren Verkehrsverstoß der Verlust
der Fahrerlaubnis und infolgedessen auch des Arbeitsplatzes drohte, so dass von
grober Fahrlässigkeit im Sinne des Sperrzeitrechts auszugehen ist.
3. Die irrtümliche Annahme des Arbeitslosen, ein älterer Punkt sei inzwischen verfallen,
so dass der neu hinzugetretene Punkt nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde,
ist insoweit irrelevant. Ein solcher Irrtum zeigt vielmehr, dass sich der Arbeitslose der
Tragweite möglicher weiterer Verstöße durchaus bewusst war, er jedoch irrig davon
ausging, sich noch weitere Verstöße erlauben zu können, bevor es zur Entziehung der
Fahrerlaubnis kommt. Insofern war sein Verhalten nicht von Einsicht geprägt, sein Verhalten
im Straßenverkehr zu ändern, sondern belegt vielmehr das Unverständnis über den Sinn
und Zweck des Punktesystems und seine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Folgen
weiterer Sorgfaltsverstöße. Zudem hätte der Arbeitslose selbst, wenn seiner Argumentation
insoweit zu folgen wäre, sich zuvor bei der Fahrerlaubnisbehörde über seinen aktuellen
Punktestand erkundigen können. ..............................