Hallo ich brauche mal euren Rat. Ich beziehe Bürgergeld und habe letzte Woche einen Neuen Fernseher von mit 100 € cashback Aktion gekauft da mein alter kaputt ist. Ich musste bei die Rechnung vom Fernseher hochladen und meine Bankdaten angeben damit ich das Geld überwiesen bekommen konnte. Danach habe ich eine Bestätigung von bekommen mit Referenznr. und um welches Produkt es geht , wann ich es wo gekauft habe , und wieviel cashback ausgezahlt wird. Und heute sind die 100 Euro nun auf mein Bankkonto eingegangen mit der Referenznr. Meine Frage ist jetzt wird das Geld an meine Leistung angerechnet oder handelt es sich um einen Rabatt? Danke schonmal im Voraus
Bürgergeld - Fernseher mit Cashback Aktion gekauft und Einkommen Anrechnung?
-
cs2804 -
14. August 2023 um 21:10 -
Erledigt
-
-
Streng genommen ist das Einkommen.
-
ich hoffe mal das es nicht streng genommen wird falls der Kontoauszug vom August mal verlangt werden sollte.
-
- Offizieller Beitrag
Hallo!
ich hoffe mal das es nicht streng genommen wird
Alles, was während des Leistungsbezug an Einnahmen auf das
Konto des Leistungsberechtigten geht, wird angerechnet.
Fachliche Weisungen § 11 SGB II - 11b SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
Gruß
-
ich hoffe mal das es nicht streng genommen wird falls der Kontoauszug vom August mal verlangt werden sollte.
Ich hoffe doch. Denn du hast das Einkommen zu melden und nicht das Jobcenter das durch Zufall zu entdecken.
-
- Offizieller Beitrag
Hallo!
Ergänzend zum Thema Hinweis der Bundesagentur für Arbeit:
Die Vorlage von Kontoauszügen ist grundsätzlich bei jeder Antragstellung
notwendig. In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten
drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden.
Gruß
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!