Hallo Zusammen,
folgende Frage habe ich. Ich habe nachträglich die Kosten für mein Lager genehmigt bekommen, und das mir diese erstattet werden. Dies war im Mai.
Zum 1.Juli habe ich eine Arbeit aufgenommen und mein Gehalt Anfang August erhalten. Das Bürgergeld für Juli muss ich somit nicht zurückbezahlen. Jedoch ist die
genehmigte Nachzahlung bis heute nicht überwiesen worden. Habe ich somit keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlungen von Februar bis Juli?
LG Sunny70