Hallo zusammen,
ich habe mich am 17.07.23 von meinem Studium exmatrikulieren lassen (Studienabbruch - kein Abschluss) und am selben Tag den Antrag auf Bürgergeld gestellt.
Dieser wurde bewilligt, aber mit Leistungsbeginn ab 01.08., da die Ausbildung grundsätzlich BAföG förderungsfähig war. Mein BAföG-Antrag für dieses Studium wurde jedoch abgelehnt.
Habe ich also trotzdem Anspruch auf Leistungen im Juli oder spielt die BAföG Ablehung keine Rolle?
vielen dank im Voraus!