Hallo,
folgende Situation: alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat am 01.08.2023 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Parallel musst sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, der Notartermin war heute. Der Verkauf wirft einen Gewinn ab, ist es jetzt so das dieser Verkaufsgewinn, da er nach Antragsstellung getätigt wurde als Einkommen angerechnet wird?