Wohngeld und Vermögen

  • Hallo,

    folgende Situation: alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat am 01.08.2023 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Parallel musst sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, der Notartermin war heute. Der Verkauf wirft einen Gewinn ab, ist es jetzt so das dieser Verkaufsgewinn, da er nach Antragsstellung getätigt wurde als Einkommen angerechnet wird?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Da hier alle Informationen fehlen, die eine Einschätzung ermöglichen

    würden, kann das so nicht beantwortet werden. In jedem Fall ist das

    Vermögen bei der Wohngeldstelle ohne Zeitverzug anzugeben.

    Je nach sonstigem Einkommen/Situation könnte eventuell Wohngeld

    Anspruch bestehen, oder auch nicht.

    Wohngeld-Rechner von wohngeld.org

    Kann auch selbst überprüft werden.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Pik:Ary (18. März 2024 um 09:41) aus folgendem Grund: defekten Verweis ersetzt

  • Die Wohnung wurde jetzt offiziell verkauft und der Wohngeldstelle mitgeteilt, der Gewinn beträgt 140.000 Euro. Von diesem Betrag müssten aber noch z.B. Maklergebühren (15t Euro ), Notar und später die Spekulationssteuer (ca. 30t Euro) abgezogen werden, um den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln (auch hat sie noch bei Freunden Verbindlichkeiten, die abgelöst werden müssen). Die Leiterin der Wohngeldstelle möchte aber nur die 140.000 Euro als Vermögen anrechnen, ohne die Verbindlichkeiten (Maklergebühr, Spekulationssteuer usw.) die zu einem solchen Verkauf unweigerlich dazugehören. Hat hier jemand Erfahrung?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!