- Offizieller Beitrag
Ratgeber Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Alles anzeigenEinleitung
Die passende Pflegeleistung für Sie Wer Pflege benötigt oder als Angehörigeoder Angehöriger Pflege leistet, wird nicht alleingelassen: Die Pflegeversicherung
bietet viele Leistungen, damit Ihr Alltag verbessert wird. Die Angebote zurUnterstützung sind dabei an Ihre individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse
angepasst. In dieser Broschüre erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen aus der
Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Um sie zu erhalten, müssen Sie einen
Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Sie haben Anspruch auf Leistungen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahrevor der Antragstellung zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert
gewesen sind. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens
sechs Monate bestehen und eine vom Gesetzgeber festgelegte Schwere der
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.
Die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenwird in insgesamt fünf Pflegegrade unterteilt, beginnend mit Pflegegrad 1
(„geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“).
Ob und in welcher Schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird im Auftrag der
Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst oder durch andere unabhängige
Gutachterinnen und Gutachter geprüft.
Für Versicherte der privaten Pflege-Pflichtversicherung übernimmt diese Aufgabe
„Medicproof“, der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherungsunternehmen.
Dabei wird insbesondere untersucht, wie selbstständig Sie bestimmte Aktivitätendurchführen können. Die Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter prüfen
sechs Lebensbereiche:
• Mobilität
• geistige und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen• Selbstversorgung
• selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungenund Belastungen sowie deren Bewältigung
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, teilt die zuständige PflegekasseIhnen innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang Ihres Antrags die Entscheidung
über die Zuerkennung eines Pflegegrades schriftlich mit und informiert im Fall einer
Zuerkennung darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung damit für Sieverbunden sind. Zudem sendet die Pflegekasse Ihnen auch das zugrunde liegende
Gutachten direkt zu, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben.
Daneben erhalten Sie eine gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung.
Diese kann auf Wunsch auch an Personen oder Institutionen gesendet werden,
denen Sie vertrauen und die Sie bei der Umsetzung unterstützen können.
Ob zu Hause oder stationär: Welche Variante für Sie infrage kommt, sollten Sieschon vor der Begutachtung überlegen. Auf diese Weise können die Leistungen
der Pflegeversicherung individuell auf Sie zugeschnitten werden – zudem können
weitere Maßnahmen empfohlen werden.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben Sie gegenüber derPflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Das Gleiche gilt,
wenn Sie zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber
einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei Ihnen erkennbar ein
Hilfe-und Beratungsbedarf besteht. Auch pflegende Angehörige und weitere
Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen Anspruch
auf Pflegeberatung. Voraussetzung hier für ist die Zustimmung der
beziehungsweise des Pflegebedürftigen.
Wenn Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung haben, bestehen die gleichen
Ansprüche gegenüber Ihrem privaten Versicherungsunternehmen.