Hallo zusammen,
ich habe eine komplexe Frage zum Thema Bürgergeld & Wohngeld sowie zur Bewilligung bzw. den Auschluss der jeweiligen Leistungen.
Kurz zu meiner Situation: ich bin als Freiberuflerin selbständig tätig und habe während der Corona-Pandemie, zuletzt bis Oktober 2022, Grundsicherung (aufgrund der Pandemie mit erleichterten Antragsbedingungen) erhalten. Aufrgund der Pandemie hatte ich keine Einnahmen. Seitdem ich nun aus dem Bezug rausgekommen bin, also ab November 2022, bestand kein Bezug von Sozialleistungen mehr. Im ersten Halbjahr 2023 konnte ich mich wieder beruflich etablieren und hatte auch einige Aufträge.
Doch seit Juli 2023 sind die Aufträge wieder stark zurückgegangen und ich hangele mich nur noch so durch, lebe nun von meinem Ersparten. Mein Vermögen beträgt aktuell ca. 25.000 €. Ich bin ledig, lebe allein. Ich versuche aktuell alles (Bewerbungen, Kundenaquise, etc.) aber es könnte durchaus sein - sollte sich die Situation nicht bessern - dass ich ab Januar 2024 Bürgergeld beziehen muss. Da dies mein erstes mal Bezug von Bürgergeld wäre, würde zunächst die Karenszeit von max. 12 Monaten gelten.
Wichtig: seit Januar 2023 beziehe ich Wohngeld, nämlich 185 € mtl. bis Ende 2023, was mir aktuell bei der Zahlung der Miete/Heizkosten etwas hilft, aber natürlich auf Dauer nicht zum Leben reicht.
Daher meine Fragen zum Bürgergeldbezug und Antrag: Ich habe auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gelesen, dass man ab dem 1. Juli 2023 verpflichtet ist, einen Wohngeldantrag zu stellen. Mein Wohngeldantrag läuft Ende 2023 aus. Sollte ich ihn vorsichtshalber für die Zeit ab Januar 2024 verlängern? Und könnte ich dann ab Januar 2024 parallel Bürgergeld beantragen? Ich weiß, dass ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ausgeschlossen ist. Aber wie müsste ich dann verfahren wenn ich eigentlich eher auf das Bürgergeld angewiesen bin? Werden die Leistungen miteinander verrechnet?
Lieben Dank für Eure Hilfe bei dieser komplexen Frage
Susanne