Hallo,
mein erster Beitrag hier. Also folgendes: Ich werde wohl bald in den "Genuß" einer EU-Rente kommen, die allerdings nicht reichen wird weshalb ich mit Bürgergeld aufstocken muß. Nun kam neulich mein Vater und meinte, er würde mir gern zwei seiner Mietwohnungen geben um Erbschaftssteuer zu sparen. Allerdings mit einem Nießnutzrecht. Heißt: Ich habe keine Rechte über die Wohnungen. Ich kann sie weder verkaufen noch bekomme ich die Mieteinnahmen. Nun ist die Frage wie das dann bei der Beantragung des Bürgergeldes sein wird. Ich "besitze" diese Wohnungen ja schließlich dann! Können die von mir verlangen, daß ich die erstmal zu Geld mache bevor ich Bürgergeld bekomme? Obwohl ich das gar nicht darf? Und wie gebe ich das dann an? In den Formularen ist für einen solchen Fall ja nichts vorgesehen. Schreibe ich das formlos auf ein extra Blatt? Muß ich sonst was dabei beachten? Können die noch was anderes von mir verlangen?
Im Grunde ne einfache Frage. Nur ob die Antwort auch so einfach ist?
Ich bin mir gerade unsicher ob Bürgergeld überhaupt korrekt ist oder ob in meinem Fall nicht eher Grundsicherung greift. Die Frage bleibt aber die gleiche: Grundsicherung und Besitz von Wohnungen mit Nießnutzrecht?
Ich habe gerade noch weiter gelesen und jetzt bin ich noch unsicherer geworden. Sozialhilfe ist wohl eher das, was bei mir greifen würde und nicht Grundsicherung oder Bürgergeld. Daher lautet die Frage:
Sozialhilfe und Besitz von Wohnungen mit Nießnutzrecht?
Danke und lieben Gruß
Magistus