Wohnungen mit Nießnutzrecht interessant für Bürgergeld?

  • Hallo,

    mein erster Beitrag hier. Also folgendes: Ich werde wohl bald in den "Genuß" einer EU-Rente kommen, die allerdings nicht reichen wird weshalb ich mit Bürgergeld aufstocken muß. Nun kam neulich mein Vater und meinte, er würde mir gern zwei seiner Mietwohnungen geben um Erbschaftssteuer zu sparen. Allerdings mit einem Nießnutzrecht. Heißt: Ich habe keine Rechte über die Wohnungen. Ich kann sie weder verkaufen noch bekomme ich die Mieteinnahmen. Nun ist die Frage wie das dann bei der Beantragung des Bürgergeldes sein wird. Ich "besitze" diese Wohnungen ja schließlich dann! Können die von mir verlangen, daß ich die erstmal zu Geld mache bevor ich Bürgergeld bekomme? Obwohl ich das gar nicht darf? Und wie gebe ich das dann an? In den Formularen ist für einen solchen Fall ja nichts vorgesehen. Schreibe ich das formlos auf ein extra Blatt? Muß ich sonst was dabei beachten? Können die noch was anderes von mir verlangen?

    Im Grunde ne einfache Frage. Nur ob die Antwort auch so einfach ist?

    Ich bin mir gerade unsicher ob Bürgergeld überhaupt korrekt ist oder ob in meinem Fall nicht eher Grundsicherung greift. Die Frage bleibt aber die gleiche: Grundsicherung und Besitz von Wohnungen mit Nießnutzrecht?


    Ich habe gerade noch weiter gelesen und jetzt bin ich noch unsicherer geworden. Sozialhilfe ist wohl eher das, was bei mir greifen würde und nicht Grundsicherung oder Bürgergeld. Daher lautet die Frage:

    Sozialhilfe und Besitz von Wohnungen mit Nießnutzrecht?

    Danke und lieben Gruß

    Magistus

  • Heißt: Ich habe keine Rechte über die Wohnungen.

    Wenn nur ein reines Nießbrauchsrecht eingetragen wird, hast du sehr wohl Rechte über die Wohnungen. Nur nicht über die Einnahmen daraus.


    Können die von mir verlangen, daß ich die erstmal zu Geld mache bevor ich Bürgergeld bekomme?

    Oder Sozialhilfe anstatt Bürgergeld. Korrekt, dass könnte verlangt werden.

    Lasst euch vom Notar beraten, welche Auflagen im Vertrag stehen könnten (z. B. Rückfall an den Schenker, wenn versucht wird, die Immobilien zu veräußern), die einem Sozialleistungsbezug nicht schädlich entgegen stehen.

    Hat denn dein Vater so viel zu vererben, dass du sowohl 400,000 Euro Freibetrag für Schenkung als auch dann später nochmal 400.000 Euro fürs Erbe brauchst?

  • Hm, also ich weiß nur was mir meine Eltern gesagt haben über dieses Nießnutzrecht. Und die meinten, daß ich die Wohnungen nicht verkaufen darf dann. Ich glaube die müßen wohl wirklich nochmal den Notar fragen. Das was Du geschrieben hast, also das mit den Auflagen, werde ich ihnen auch erzählen. Vielleicht ist das wirklich die einzige Möglichkeit in dem Punkt sicher zu sein. Danke Dir für diesen Hinweis!

    Da ich keine Namen genannt hab kann ich das wohl bedenkenlos erzählen: Nach heutigem Wert sind das rund 3 Millionen die in verschiedenen Immobilien stecken. Aufgeteilt auf meine Schwester und mich werden die Freibeträge also wirklich deutlich überschritten. Fragst Du aus einem bestimmten Grund?

  • Fragst Du aus einem bestimmten Grund?

    Nun ja, weil, wenn du erwerbsgemindert bist, die Erwerbsobliegenheit wegfällt. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch sind Verwandte 1. Grades lebenslang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Es ist nur halt so, dass unter gewissen Umständen derjenige, der Unterhalt möchte, in erster Linie selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, vor allem eben durch Arbeit, die sogenannte "Erwerbsobliegenheit". Deshalb endet im Normalfall der Unterhaltsanspruch eines Kindes mit der Befähigung, arbeiten zu gehen, spricht: mit dem erfolgreichen Abschluss einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Berufsausbildung.

    Wenn aber diese Möglichkeit wegfällt, arbeiten zu gehen, was gemeinhin der Fall ist, wenn man erwerbsgemindert ist, dann sind die Eltern wieder in der Unterhaltspflicht. Und mit mind. 3.000.000 Euro Vermögen und sicherlich entsprechendem Einkommen sind sie auch dazu in der Lage. Damit dürften Leistungen nach dem SGB XII wahrscheinlich sowieso nicht in Betracht kommen, denn in dem Maße sind Eltern nicht vor der Unterhaltspflicht geschützt.

  • Hm, interessanter und irgendwie ein Punkt. Das Vermögen hat mein Vater ja bewußt in Immobilien angelegt, damit er was beständiges hat das er vererben kann. Ein paar Mieteinnahmen sind zwar da! Das muß wohl wirklich mal genau durchgerechnet werden. Ich will ja nicht, daß er sich wegen mir einschränken muß jetzt wo er endlich in Rente ist und sein Leben genießen könnte.

    Danke Dir jedenfalls für die Aufklärung. Ich werde das mal ansprechen mit ihm.

  • Ihr solltet tatsächlich prüfen, ob du nicht mit Rente und Mieteinnahmen gut leben könntest und deine Eltern die Immobilie ohne Auflage übertragen. Denn sie sind dir nunmal unterhaltspflichtig, wenn du erwerbsgemindert bist.

  • Ich hab halt überhaupt kein Gefühl wieviel Geld ich mit Rente und Sozialhilfe und allem am Ende haben würde. Ich hab ja noch nen Schwerbehindertengrad und ne Pflegestufe. Oder Pflegegrad? Ich kann mir das nie merken. Die niedrigste jedenfalls, aber ich hab sie zumindest. Außerdem hab ich mir überlegt ich könnte von zuhause aus auch etwas Online-Nachhilfe geben. War während des Studiums schon Nachhilfelehrer. Jedenfalls hab ich halt kein Gefühl wieviel das alles am Ende wert wäre. Und wieviel "Unterhalt" meine Eltern mir zahlen "müßten". Vielleicht wäre es sinnvoll es einfach mal drauf ankommen zu lassen. Und wenn ich dann konkrete Zahlen hab können wir schauen ob Rente+Mieteinnahmen, so wie Du vorschlägst, nicht besser wäre. Ich hätte dann zwar jede Menge Bürokratie umsonst gemacht, aber vielleicht wäre das doch so sinnvoll.

  • Bei 3.000.000 Vermögen sollte es deinen Eltern doch möglich sein, dich finanziell zu unterstützen, ohne dass sie sich einschränken müssen. Dass das Geld in Vermögen steckt, ist zweitrangig. Es ist nunmal Vermögen, was verwertbar wäre. Deine Eltern könnten eine Immobilie verkaufen und das Geld so anlegen, dass dir jeden Monat was ausgezahlt wird.

  • Ich hab halt überhaupt kein Gefühl wieviel Geld ich mit Rente und Sozialhilfe und allem am Ende haben würde.

    Warum nicht? Du bekommst doch bereits jetzt aufstockend ALG 2 . Sozialhilfe ist von der Höhe her nicht anders. Also Regelsatz + Miete = Bedarf. Und davon zieht man dein Einkommen ab. Wie hoch die Rente eventuell wird, dafür bekommst du doch eigentlich jährlich eine Rentenauskunft. Da steht auch drauf, wie hoch die Rente wäre, wenn man "jetzt" erwerbsgemindert würde. Das rechnest du gegen den Bedarf und kannst ermitteln, wieviel fehlt.

  • LiaMaria

    Das war halt als Altersvorsorge gedacht. Wenn da jetzt schon was verkauft werden muß um die Zeit bis zum "Alter" zu überbrücken, dann wird da nicht mehr viel übrig bleiben wenn ich alt bin. Bin ja erst 43 jetzt. Und ich hab ne Schwester. Heißt eigentlich is es nur die Hälfte, also 1,5 Millionen. Und mein Vater möchte seine Rente auch genießen und viel reisen und sowas. Dafür wird er auch Geld brauchen. Und ne Frau hat er auch noch. Streng genommen gehört ihr ja schon die Hälfte davon. 3 Millionen klingen viel. Wenn ich davon aber die Hälfte von der Hälfte nehm und das muß dann für noch 40 Jahre reichen ...

    Tamar

    Aufstockend ALG2? Nö, ich bekomm einfach nur ALG 2. Ich hatte gut verdient in den letzten Jahren. Daher ist das ALG 2 jetzt so viel, daß jeden Monat sogar was übrig bleibt. Ich hab halt wirklich keine Ahnung von dem ganzen Finanzkram. Hatte mich nie intressiert. Das fängt ja schon damit an, daß ich nicht weiß was von der Rente abgezogen wird beziehungsweise wie viel abgezogen wird. Dann hab ich aus gesundheitlichen Gründen einiges an Mehrkosten als andere. Dann bin ich immer noch nicht sicher ob jetzt Grundsicherung oder Sozialhilfe auf mich zutrifft. Was ich gelesen habe war irgendwie widersprüchlich. In der letzten Rentenauskunft steht bei voller Erwerbsunfähigkeit etwas weniger als 800. Also wirklich nicht viel. Ich hatte lange studiert und dann die Hälfte der Zeit in der ich gearbeitet hab nur ne halbe Stelle gehabt weil ich Doktorand war. Da sind also sooo viele Variablen und Fragezeichen, daß ich da eben keinen Überblick hab. Meine Wohnung liegt preislich auch noch über der Obergrenze für die Stadt hier. Knapp 70€ oder so drüber. Da weiß ich ja auch noch nicht ob ich das dem Amt verklickert bekomm, daß es gute Gründe gibt in der Wohnung zu bleiben. Und ob ich die 70€ dann selbst übernehmen muß oder ob das als Härtefall von denen übernommen wird. Wie gesagt: Alles irgendwie zu viele Variablen um da ein Gefühl zu haben.

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