Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage und vielleicht kann mir hier geholfen werden.
Meine Frau und ich leben in Scheidung. Sie wird nach der Scheidung wegziehen und ich bleibe mit dem gemeisamen minderjährigen Kind in der Wohnung wohnen. Alle Kosten und Verantwortungen bleiben bei mir. Kindesunterhalt von Mutter an das gemeinsame Kind ist nicht zu erwarten (siehe nächsten Absatz).
Meine Frau verlangt auf Grund diverser Krankheiten und angeblich eingeschränkter Arbeitsunfähig einen nachehelichen Unterhalt. An ihrem neuen Wohnort will sie zum Jobcenter und Wohn- und Bürgergeld beantragen.
Nach vielen Diskussionen wegen des nachehelichen Unterhalts hat sie nun vorgeschlagen, dass ich eine einmalige Unterhaltszahlung in Höhe von Betrag X leisten soll/könnte und damit wäre die Sache für sie erledigt. Das Ganze würde anwaltlich und gerichtlich festgehalten werden, auch für den Fall von "Not und Elend". Es wäre dann ja nicht so, dass ich gar nichts bezahlen würde (falls ich mich auf den Vorschlag einlasse), ich mache halt eventuell eine Einmalzahlung für den Unterhalt an sie.
Die Frage ist jetzt: Wenn sie dann zum Jobcenter geht und Wohn- und Bürgergeld beantragt, kann das Jobcenter dann trotzdem noch auf mich zukommen und (Unterhalts-)Zahlungen verlangen, um das vom Jobcenter zu zahlende Bürgergeld zu reduzieren, obwohl ich ja schon einmalig etwas an sie bezahlt habe?
Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.