Scheidung läuft - Unterhalt als Einmalzahlung - dann Bürgergeld

  • Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine Frage und vielleicht kann mir hier geholfen werden.

    Meine Frau und ich leben in Scheidung. Sie wird nach der Scheidung wegziehen und ich bleibe mit dem gemeisamen minderjährigen Kind in der Wohnung wohnen. Alle Kosten und Verantwortungen bleiben bei mir. Kindesunterhalt von Mutter an das gemeinsame Kind ist nicht zu erwarten (siehe nächsten Absatz).

    Meine Frau verlangt auf Grund diverser Krankheiten und angeblich eingeschränkter Arbeitsunfähig einen nachehelichen Unterhalt. An ihrem neuen Wohnort will sie zum Jobcenter und Wohn- und Bürgergeld beantragen.

    Nach vielen Diskussionen wegen des nachehelichen Unterhalts hat sie nun vorgeschlagen, dass ich eine einmalige Unterhaltszahlung in Höhe von Betrag X leisten soll/könnte und damit wäre die Sache für sie erledigt. Das Ganze würde anwaltlich und gerichtlich festgehalten werden, auch für den Fall von "Not und Elend". Es wäre dann ja nicht so, dass ich gar nichts bezahlen würde (falls ich mich auf den Vorschlag einlasse), ich mache halt eventuell eine Einmalzahlung für den Unterhalt an sie.

    Die Frage ist jetzt: Wenn sie dann zum Jobcenter geht und Wohn- und Bürgergeld beantragt, kann das Jobcenter dann trotzdem noch auf mich zukommen und (Unterhalts-)Zahlungen verlangen, um das vom Jobcenter zu zahlende Bürgergeld zu reduzieren, obwohl ich ja schon einmalig etwas an sie bezahlt habe?

    Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Meine Frau verlangt auf Grund diverser Krankheiten und angeblich eingeschränkter Arbeitsunfähig einen nachehelichen Unterhalt. An ihrem neuen Wohnort will sie zum Jobcenter und Wohn- und Bürgergeld beantragen.

    Bei Bürgergeld muss eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden.

    Die Behauptung alleine reicht nicht aus. Sie muss das angeben und

    das Jobcenter wird den ärztlichen Dienst einschalten. Denn Bürgergeld

    gibt es nur, wenn jemand drei Stunden am Tag arbeiten kann.

    Wohn- und Bürgergeld beantragen

    Wird Bürgergeld beantragt, gibt es kein Wohngeld. Hier mal das

    Infoblatt zum Bürgergeld:

    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchen

    Meine Frau und ich leben in Scheidung. Sie wird nach der Scheidung wegziehen

    Noch in einer Wohnung? Wurde die Scheidung bereits eingereicht?

    Nach vielen Diskussionen wegen des nachehelichen Unterhalts hat sie nun vorgeschlagen, dass ich eine einmalige Unterhaltszahlung in Höhe von Betrag X leisten soll/könnte und damit wäre die Sache für sie erledigt.

    Davon ist abzuraten! Lassen Sie amtlich feststellen, ob Ihrer Frau

    Unterhalt zusteht, wie viel Sie zahlen müssten und wie lange. Da

    Ihre Frau kein Kind bereut, ist die Unterhaltspflicht nicht unendlich.

    Nehmen Sie sich einen Anwalt, bevor Fehler gemacht werden.

    Gruß

  • Sie hat Befunde, Diagnosen und Berichte der Klinik über die Krankheiten vorliegen. Das mit den 3 Stunden Arbeitsfähigkeit hat sie mir gesagt. Das ist bekannt.

    Wird Bürgergeld beantragt, gibt es kein Wohngeld. Hier mal das

    Infoblatt zum Bürgergeld:


    Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchen

    Ok, danke 👍

    Seit Trennung leider in einer Wohnung. Natürlich alles getrennt von Tisch und Bett.

    Ja, Scheidung wurde eingereicht. Der Scheidungstermin ist jetzt im September.

    Davon ist abzuraten! Lassen Sie amtlich feststellen, ob Ihrer Frau

    Unterhalt zusteht, wie viel Sie zahlen müssten und wie lange. Da

    Ihre Frau kein Kind bereut, ist die Unterhaltspflicht nicht unendlich.

    Nehmen Sie sich einen Anwalt, bevor Fehler gemacht werden.

    Ich habe natürlich einen Anwalt. Der prüft diesen Vorschlag derzeit.

    Die Frage war/ist halt, ob das Jobcenter wegen des Bürgergelds trotzdem noch Zahlungen von mir verlangen kann, wenn ich diese Einmalzahlung geleistet hat.

    Gruß

    Korrektur vorgenommen und Zitate erstellt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Sie hat Befunde, Diagnosen und Berichte der Klinik über die Krankheiten vorliegen. Das mit den 3 Stunden Arbeitsfähigkeit hat sie mir gesagt. Das ist bekannt.

    Und? Kann sie drei Stunden am Tag arbeiten? Dann sollte sie das auch

    machen.

    Seit Trennung leider in einer Wohnung. Natürlich alles getrennt von Tisch und Bett.

    Das spielt für Bürgergeld keine Rolle. Sie bilden mit Ihrer Frau immer

    noch eine Lebensgemeinschaft und nur das ist ausschlaggebend. Es

    müsste nachgewiesen werden, dass Sie Ihre Frau nicht mehr finanziell

    unterstützen. Da Sie zusammenleben wird das schwer! Das Einkommen

    müsste offengelegt werden.

    Ihre Frau möge sich eine Wohnung suchen, das Wohnungsangebot vor

    Unterschrift dem zuständigen Jobcenter und dann den Antrag auf

    Bürgergeld stellen.

    Ja, Scheidung wurde eingereicht. Der Scheidungstermin ist jetzt im September.

    Warten Sie den Termin ab und leisten keinerlei Zahlungen freiwillig.

    Die Frage war/ist halt, ob das Jobcenter wegen des Bürgergelds trotzdem noch Zahlungen von mir verlangen kann, wenn ich diese Einmalzahlung geleistet hat.

    Nein! Bitte keine freiwilligen Zahlungen leisten, sondern Scheidungstermin

    abwarten.

    Ich habe natürlich einen Anwalt. Der prüft diesen Vorschlag derzeit.

    Sprechen Sie alles mit Ihrem Anwalt ab. Keine Entscheidungen ohne

    Ihren Anwalt treffen, keine Zusage gegenüber Ihrer Frau, weder

    mündlich noch schriftlich.

    Gruß

  • Vielen Dank für alle Antworten!

    Sie sagte, dass sie 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Ich hoffe, dass sie dies in ihrem neuen Wohnort machen wird (ca. 250 km von unserem Wohnort entfernt).

    Bürgergeld will sie beantragen, wenn sie in der neuen Stadt lebt und wir dann also endlich räumlich getrennt sind. Dort kommt sie erstmal bei ihrem Vater "unter". Der Nachweis der finanziellen Unterstützung (ob es überhaupt eine gibt oder mit dieser Einmalzahlung (die mein Anwalt gerade prüft)) sollte am Scheidungstermin schriftlich fixiert werden.

    Wie gesagt, ihr Vorschlag war eben diese einmalige Zahlung und danach würde sie auf jeden weiteren Unterhaltsanspruch verzichten.

    Und wie auch gesagt, wäre, falls ich mit meinem Anwalt dem zustimmen sollte (siehe letzten Absatz), die Frage, ob das Jobcenter trotzdem später, wenn sie den Antrag stellt, noch etwas von mir einfordern kann. Mein Anwalt ist sich da nicht sicher. Wäre natürlich blöd, falls ich diese Zahlung leisten sollte und dann später noch das Jobcenter an mich herantreten würde.

    Ich sage meiner Frau natürlich gar nichts zu und leiste keinerlei Zahlungen ohne Rücksprache mit meinem Anwalt!

    Sorry, ich bin beim Thema Jobcenter und Bürgergeld absoluter Laie... und beim Zitieren der Antworten leider ebenso... :rolleyes:

  • Wenn sie dann zum Jobcenter geht und Wohn- und Bürgergeld beantragt, kann das Jobcenter dann trotzdem noch auf mich zukommen und (Unterhalts-)Zahlungen verlangen, um das vom Jobcenter zu zahlende Bürgergeld zu reduzieren, obwohl ich ja schon einmalig etwas an sie bezahlt habe?

    Ja. Der Einfachheit halber verweise ich mal hierhin Abfindungszahlung nur begrenzt möglich, dann wirst du erkennen, wieso.

  • Hallo Tamar,

    Vielen Dank für den Verweis.

    Trennungsunterhalt hat sie seit Trennung und wird sie bis Scheidung bekommen. Auch der Versorgungsausgleich ist ganz normal geregelt. Diese beiden Punkte stehen nicht zur Debatte.

    Es geht "nur" um den nachehelichen Unterhalt in Form einer Einmalzahlung und danach würde sie auf weitere Unterhaltszahlungen meinerseits verzichten.

    Was ich in dem Verweis nicht sehen/erkennen kann ist, ob das Jobcenter, wenn sie dann das Bürgergeld beantragt, trotzdem noch auf mich zukommen kann, um Zahlungen einzufordern.

    Sorry nochmal für die Fragerei. Ich kann mich in dieses Thema leider nur sehr schwer reindenken.

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